Hallo Leute, nun habe ich auch mal ein Problem.

Wie ihr wisst, gab es doch bisher immer die Vorsorgeuntersuchungen, zB als Staplerfahrer. Das hat auch immer gut funktioniert, denn immerhin muss der AG den Mitarbeiter schriftlich beauftragen und dazu sollte er schon wissen, ob er auch geeignet ist.

Nun gibt es seit letzten November die arbeitsmedizinische Vorsorge.Dabei ist keine Untersuchung mehr dabei und die Informationspflichten an den AG werden vollkommen dem AN überlassen. Der Arzt kann unter Umständen eine Untersuchung vorschlagen, der AN entscheidet allein, ob überhaupt. Und dann muss das Ergebnis auch dem AG nicht mehr vorgelegt werden.

Kann sein, dass das irgendwo Sinn macht. Bei uns im Stahlhandel bestimmt nicht.
Der AN erhält auch nur noch eine Bescheinigung, dass er an dieser Vorsorge teilgenommen hat und aus welchen Gründen und wann die nächste sein wird. Wahrscheinlich so eine Art Nachweis, damit die Zeit bezahlt wird. Die Vordrucke lagen gestern bei unserer Ärztin noch nicht vor.

Nun legt uns der AG eine BV vor, mit der die Mitarbeiter verpflichtet werden, ihre Bescheinigung oder was auch immer dann kommt, ihm vorzulegen.

Fragen:
1. Wie erhält der AG die notwendigen Informationen, ob der Mitarbeiter noch geeignet ist, bestimmte Tätigkeiten auszuführen?
2. Ist so eine BV rechtens? Ich habe da meine Zweifel, da sie der Begründung für das Gesetz entgegen wirkt.

Ich danke euch für Hinweise.