Erstellt am 26.11.2007 um 19:51 Uhr von enes
Wen es keine Gesundheitlichen Einschrenkung giebt,(natürlich vom Arzt belegt) giebt es auch keine Atersgrenze.
Aber was heißt den bitte zwingen ?
Erstellt am 26.11.2007 um 20:03 Uhr von Mona-Lisa
@bruno,
möglich wäre, dass in eurem Tarifvertrag was geregelt ist.
Erstellt am 26.11.2007 um 20:29 Uhr von pirat
@bruno,
......Gibt es eine Altersgrenze.....nein!
möglich wäre.....
§6 Arbeitszeitgesetz ( Nacht- und Schichtarbeit)
(4) 1Der Arbeitgeber hat den Nachtarbeitnehmer auf dessen Verlangen auf einen für ihn geeigneten Tagesarbeitsplatz umzusetzen, wenn ......
sofern dem nicht dringende betriebliche Erfordernisse entgegenstehen. 2Stehen der Umsetzung des Nachtarbeitnehmers auf einen für ihn geeigneten Tagesarbeitsplatz nach Auffassung des Arbeitgebers dringende betriebliche Erfordernisse entgegen, so ist der Betriebs- oder Personalrat zu hören. 3Der Betriebs- oder Personalrat kann dem Arbeitgeber Vorschläge für eine Umsetzung unterbreiten.
http://bundesrecht.juris.de/arbzg/__6.html