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Sonn- und Feiertagszuschläge für "Vorgesetzte"?

I
issy
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ich bräuchte mal Hilfe. Wir arbeiten in einem CallCenter und einige unserer Teammanager brauchten bisher weder am Wochenende noch an Feiertagen arbeiten. Dies hat sich aber nun projektbedingt bei einigen geändert. Da die Teammanager Festgehalt und Vertrauensarbeitszeit haben, stellt sich nun die Frage, wie wird das mit den Zuschlägen an Sonn- und Feiertagen gehandhabt. Sie wollen natürlich genauso wie die Kollegen am Telefon, die Zuschläge. Gibt es bei jemandem von Euch da eine Regelung. Für Hilfe wären wir Euch sehr dankbar.

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Community-Antworten (2)

B
Bökelberger

27.11.2007 um 12:27 Uhr

hallo issy, die frage die sich mir stellt ist: worauf beziehen sich die zuschläge der kollleginnen und kollegen (tarifvertrag, arbeitsvertrag oder betriebsvereinbarung) wenn dies in einem tarifvertrag oder einer betriebsvereinbarung geregelt ist, können sich die teammanger darauf berufen. aus dem individuellen arbeitsvertrag ist dann schon eine andrere geschichte, aber der br kann sich im rahmen des kollektivrechts mit dem arbeitgeber verhandeln. die vertrauensarbeitszeit bezieht sich auf ein zuleistende stundenzahl und dem rahmen in dem diese geleistet werden muss (z.b. montag bis samstag). wenn sich der rahmen nun ändert, (montag bis samstag incl. sonn und feiertagen) dann muss oder sollten auch die vorraussetzungen geändert werden. dies ist eine angelegenheit des br´s aus § 87 abs. 1 ziff. 2 betrvg. es sei denn das die teammangaer (was ich nicht glaube) leitende angestellte sind.

mfg bökelberger

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