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Einsicht in Gehaltslisten: Auch Außertarifliche?

S
see-see
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, zusammen! Meine Frage heute: Muß die Geschäftsleitung bei Einsicht des BR in die Lohn- und Gehaltslisten auch die Löhne / Gehälter von außertariflichen MAs offen legen?

4.84001

Community-Antworten (1)

K
Konrad

26.11.2007 um 14:14 Uhr

Hallo Das Einsichtsrecht des BR nach § 80 BetrVG gilt auch für AT- oder ÜT –Angestellten aber nicht für leit. Angesellte (siehe BetrVG Fitting Rn 74)

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