Hallo, zusammen! Meine Frage heute: Muß die Geschäftsleitung bei Einsicht des BR in die Lohn- und Gehaltslisten auch die Löhne / Gehälter von außertariflichen MAs offen legen?
Erstellt am 26.11.2007 um 13:14 Uhr von Konrad Hallo Das Einsichtsrecht des BR nach § 80 BetrVG gilt auch für AT- oder ÜT –Angestellten aber nicht für leit. Angesellte (siehe BetrVG Fitting Rn 74)