Einsicht in Gehaltslisten: Auch Außertarifliche?
Hallo, zusammen! Meine Frage heute: Muß die Geschäftsleitung bei Einsicht des BR in die Lohn- und Gehaltslisten auch die Löhne / Gehälter von außertariflichen MAs offen legen?
Community-Antworten (1)
26.11.2007 um 14:14 Uhr
Hallo Das Einsichtsrecht des BR nach § 80 BetrVG gilt auch für AT- oder ÜT –Angestellten aber nicht für leit. Angesellte (siehe BetrVG Fitting Rn 74)
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