Erstellt am 26.06.2019 um 11:45 Uhr von Kratzbürste
Wenn ihr schon an einer BV arbeitet definiert klare Regeln und überlasst es nicht der Beliebigkeit von Vorgesetzten, ob die Interessen und die Rechte der AN berücksicht werden.
Der Text mag rechtlich o.k. sein - taugen tut er nichts.
Erstellt am 26.06.2019 um 11:52 Uhr von Kjarrigan
DA müsste man die ganze BV kennen.
Imho macht das ganze ohne Arbeitszeitkonto keinen Sinn und bin da bei dir.
Der Dienstplan ist so zu erstellen, dass die geschuldete Arbeitszeit des AN abgeleistet warden kann. Demnach könnten keine Minusstunden entstehen.
Gibt es einen Passus wie Minusstunden zustande kommen könnten?
z.b. irgendwa mit Gleitzeit, oder das MA mal früher gehen könnten etc.?
Fragst Du als BRM und ihr verhandelt gerade oder als MA und die BV ist so schon gültig?
Erstellt am 26.06.2019 um 19:44 Uhr von krokodil
Das ist eine gültige BV, es gibt kein Arbeitszeitkonto,wir haben keine Gleitzeit, wir arbeiten in drei Schichten,bis auf Wünsche äußern, haben wir keinen Einfluß auf die Dienstplangestaltung.
Erstellt am 27.06.2019 um 06:44 Uhr von ExBoMa
Eure derzeitige BV würde ich dahin gehend verstehen, dass mit dem von Dir dargestellten Absatz nur definiert ist, dass AN, die im laufenden Monat ein Minus haben, "Überstunden", welche zum Ausgleich des Minus im gleichen(!) Monat geleistet werden, nicht als solche anerkannt bekommen. Damit meine ich aber, dass diese nicht mit Zuschlägen versehen werden, sondern 1:1 als reine Arbeitszeit gelten. (Bei uns werden Überstunden-Zuschläge in Form von Zeit aufs Zeit Konto gebucht)
Da Ihr keine Zeit Konten habt, ist es m.E. gar nicht möglich, Minus (oder Plus-) -Stunden mit in den nächsten Monat zu nehmen.
Euer System verstehe ich als eine Art "Gleitzeitsystem" für jeweils ein Monat mit Kappung am Monats-Ende.
Empfehlen würde ich Euch eine BV mit einem (zumindest) kleinen Gleitzeitrahmen (+-8 oder +-16 Std). Damit ist sowohl der AG als auch der AN flexibler.
Erstellt am 27.06.2019 um 13:29 Uhr von nicoline
*Soweit das Zeitkonto eines Arbeitnehmers einen negativen Saldo aufweist, ist dieses in Abstimmung mit dem jeweiligen Vorgesetzten auszugleichen;
Wir unterliegen dem Tvöd.*
Wenn man eine BV abschließt, sollte man schon darauf achten, was man formuliert. Wahrscheinlich habt ihr, wie ganz viele, eine Zeitdokumentation in einem Dienstplanprogramm, welches die Mehrarbeitsstunden oder Minusstunden dokumentiert. Wenn ihr kein Arbeitszeitkonto nach § 10 TVöD per BV vereinbart habt, ist eine solche Formulierung schon Mist!
*Im nächsten Absatz steht ,dass der Ausgleichszeitraum der Dienstplanturnus ist. Bei uns ist der Turnus monatlich*
Wenn der AUSGLEICHSZEITRAUM der monatliche Dienstplanturnus ist, bedeutet das, dass in dem Monat die sich durch die vorhandenen Arbeitstage ergebende Arbeitszeit erfüllt werden muss. Was drunter ist, verfällt am Ende! Steckt schon in dem Wort AUSGLEICH! Drunter oder drüber muss im AUSGLEICHSZEITRAUM ausgeglichen werden / sein!!!
Wenn es also einen negativen Saldo gibt, dürfte das nur innerhalb dieses Ausgleichszeitraums passieren und muss dann auch innerhalb dieses Zeitraums wieder ausgeglichen werden!
Das
*Kann mich jetzt mein Vorgesetzter in einem Monat mit weniger Arbeit ins Minus planen um mich dann im nächsten vermehrt antreten zu lassen? Oder verstößt dieser Absatz der BV gegen irgendein geltendes Recht?*
dürfte also eigentlich nicht passieren, was nicht heißt, dass Dienstplaner so etwas nicht gerne mal versuchen!
* zwecks Ausgleichs eines negativen Saldos gelten nicht als Überstunden. *
Was Überstunden sind, ist im TVöD ziemlich genau definiert. Da der TV keine Öffnungsklausel bzgl. Veränderung des Begriffs Überstunden enthält, vermute ich ganz stark, dass diese Formulierung nichtig sein könnte!