Hallo, habe gerade unsere neue BV zur Arbeitszeit gelesen. Ein Absatz ist mir etwas suspekt. "Soweit das Zeitkonto eines Arbeitnehmers einen negativen Saldo aufweist, ist dieses in Abstimmung mit dem jeweiligen Vorgesetzten auszugleichen; Arbeitszeiten zwecks Ausgleichs eines negativen Saldos gelten nicht als Überstunden. Die Dienstplanverantwortlichen sind angehalten,einen Negativsaldo des Arbeitszeitkontos zu vermeiden." Im nächsten Absatz steht ,dass der Ausgleichszeitraum der Dienstplanturnus ist. Bei uns ist der Turnus monatlich, wir haben keine extra Arbeitszeitkonto, wo wir plus oder minus Stunden parken könnten. Wir unterliegen dem Tvöd. So ,jetzt meine Frage, ich war bis jetzt immer der Meinung, dass eine Unterplanung durch den Dienstplanverantwortlichen,in meinem Monatsdienstplan, die mir Minusstunden bescheren zu Lasten des Arbeitgebers gehen, und ich sie nicht im nächsten Monat durch Mehrarbeit ausgleichen müsste. Kann mich jetzt mein Vorgesetzter in einem Monat mit weniger Arbeit ins Minus planen um mich dann im nächsten vermehrt antreten zu lassen? Oder verstößt dieser Absatz der BV gegen irgendein geltendes Recht?
krokodil