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Ablehnung einer personellen Einstellung aufgrund einer fehlender Ausschreibung im Betrieb, § 99 Absatz 2 Nr. 5 BetrVG.

N
NordischJung
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

wer kann mir kurz helfen?

wollen die EInstellung vom stellv. Direktor verhindern. Wir wissen, dass es sich um keinen leitenden Angestellten handelt.

Unser Chef hat bei der Einstellung gegen folgende Punkte verstoßen:

• Die fehlende Ausschreibung im Betrieb, § 99 Absatz 2 Nr. 5 BetrVG, trotz Beschluss • Eine Gefahr für den Betriebsfrieden, § 99 Absatz 2 Nr. 6 BetrVG • Unzureichende Bewerbungsunterlagen § 99 I 1 BetrVG

Jetzt ist meine Frage, was ist wenn man bei Punkt 2 vor dem arbeitsgericht aufgrund dessen versagt, weil Zeugen nicht aussagen wollen oder die Gründe nicht ausreichend sind, weil diese extrem unter Druck gesetzt worden sind. wird das gericht irgendwann dieser einstellung zustimmen?

Aushang in der Kantine, fehlende Unterlagen usw können ja nachgereicht werden. Aber dann brauche ich keinen Beschluss schreiben, wenn man das durch nachreichen immer umgehen kann.

Bitte um schnellen Rat. wie sehen unsere chancen aus?

Vielen Dank

1.42203

Community-Antworten (3)

S
Snooker

26.05.2014 um 00:22 Uhr

Ein stellv. Direktor der nicht unter leitender Angestellter läuft. Na ja, aber ihr müsst es wissen. Punkt 1 und 3 ist ja wohl klar im Wiederspruch. Punkt 2 kann eine schwerwiegende Anschuldigung sein. Seit ihr euch sicher, zieht es durch. Seit ihr euch nicht sicher lasst es, denn in der Tat könnte der AG das Spiel Wiederholen. Und selbst wenn gleichwertige Bewerber dabei wären beim nächsten mal, könnte der AG sich auf das recht der Vertragsfreiheit berufen.

P
paula

26.05.2014 um 00:24 Uhr

das mit dem Betriebsfrieden ist am schwierigsten. Was hat er getan? Leute verprügelt? Neonazi? Das müssen schon sehr schwerwiegende Gründe sein.

Ausschreibung kann natürlich nachgeholt werden. Was meinst du mit unzureichenden Bewerbungsunterlagen?

G
gironimo

26.05.2014 um 09:53 Uhr

Ihr werdet das Problem nicht wirklich stoppen - nur vertagen.

Wenn der den Betriebsfrieden stört (welcher Chef tut das nicht - kleiner Scherz) und keiner was sagt, führt das ins nichts; abgesehen davon, dass hier die Hürden hoch liegen.

Die Ausschreibung und die fehlenden Informationen holt der AG nach und reicht das Ganze wieder neu beim BR ein. Dann stimmt alles.

Wenn Ihr echte Probleme seht, versucht sie durch Gespräche mit dem AG offen zu diskutieren. Spannungen im Betrieb sollten auch nicht im Interesse des AG liegen.

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