wir haben bereits Schichtzeiten, die von der Personalabteilung durch MA-Befragung festgelegt worden sind.
Nun möchten wir endlich eine BV dazu abschliessen - ist dies eine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit da ja keine Änderungen vorgenommen werden sollen - sondern nur mal festgeschreiben werden !
Außerdem würde mich interessieren, ob man hier Schichtzulagen mit reinnehmen kann. sind nicht mehr im arbeitgeberverband drin, haben teilweise vertäge mit nachwirkung und eben neue ohne tarifbindung!
kann man - auch überstudnenzuschläge - in BV mit reinnehmen ?
Wenn icht ist es zulässig wenn man dann einen anhang zu einem betsehnden av unterschreibt der sich auf die regelung mit den schichtzuschlägen in der neuen BV bezieht ?
Unsere Persnaolabteilung ist der Meinung, Schichten sind keine mitbestimmungspflichtige Sache - obwohl es keine BV oder Arbeitsrdnung dazu gibt !
Unsere Seminarempfehlung
Arbeitszeitrecht
Arbeitszeitmodelle kennen und sich als Betriebsrat aktiv einbringen