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BV Schichten und Schichtzuschläge - mitbestimmungspflichtige Angelegenheit?

D
Daniel1977
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir haben bereits Schichtzeiten, die von der Personalabteilung durch MA-Befragung festgelegt worden sind. Nun möchten wir endlich eine BV dazu abschliessen - ist dies eine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit da ja keine Änderungen vorgenommen werden sollen - sondern nur mal festgeschreiben werden !

Außerdem würde mich interessieren, ob man hier Schichtzulagen mit reinnehmen kann. sind nicht mehr im arbeitgeberverband drin, haben teilweise vertäge mit nachwirkung und eben neue ohne tarifbindung!

kann man - auch überstudnenzuschläge - in BV mit reinnehmen ?

Wenn icht ist es zulässig wenn man dann einen anhang zu einem betsehnden av unterschreibt der sich auf die regelung mit den schichtzuschlägen in der neuen BV bezieht ?

Unsere Persnaolabteilung ist der Meinung, Schichten sind keine mitbestimmungspflichtige Sache - obwohl es keine BV oder Arbeitsrdnung dazu gibt !

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Community-Antworten (2)

C
carrie

24.11.2007 um 13:02 Uhr

Hallo Sind denn mit Schichtzeiten die Arbeitszeiten gemeint? Dann seit ihr in der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 2! Bei Schichtzulagen habt ihr keine Mitbestimmung (§ 77 Abs. 3 BetrVG)

W
Waschbär

24.11.2007 um 14:24 Uhr

Daniel1977,

sag mal hast Du schon ein Buch names BertVG Basiskomentar ??? oder zumindest den Link zur BertVG ???

§ 87 BetrVG Mitbestimmungsrechte (Auszug !!!)

Gesetzestext (Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 31. Oktober 2007)

(1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:

..........Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit ................... !!!!!

Lieber Daniel, hast Du das Buch ????

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