Erstellt am 16.09.2010 um 20:55 Uhr von pfeilenbogen
Ratsuchender
Den Begriff gegoogle,de birngt folgendes Ergebnis ;-))
BAG, Beschluß vom 16.12.1986 - 1 ABR 52/85 -
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Abordnungen
Leitsätze:
1. Die Abordnung von Arbeitnehmern einer Filiale eines Unternehmens in eine andere Filiale ist für die aufnehmende Filiale eine Einstellung im Sinne von § 99 BetrVG auch dann, wenn sie nur für wenige Tage erfolgt.
2. Eine solche Abordnung ist für die abgebende Filiale eine Versetzung im Sinne von § 99 BetrVG, wenn sie mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist.
http://www.aus-portal.de/rechtsprechung/entscheidungen/ctg1079949788901/1503.html
Erstellt am 16.09.2010 um 21:04 Uhr von hans
Pfeilenbogen,
recht so, aber nirgends steht dass es sich um einen Filialbetrieb handelt, nur dass der Gesellschafter den AN stellt.
Ratsuchender,
es wird sich am Begriff "Weisungsbefugt" festmachen. Wenn der AN in der Tat das macht, was Eure GF sagt, ja. Wenn der AN jedoch als Aufpasser des Auftraggebers kommt (und ihr ihm netterweise die Infrastruktur stellt), wohl kaum.