Der Ag hört uns zu einer Einstellung an. Von einem unserer Gesellschafter soll ein Angestellter zu unserer Firma entsandt werden. Die Abordnung ist auf ein bestimmtes Projekt befristet. Auftraggeber ist in diesem Fall der Gesellschafter. Der Mitarbeiter bleibt weiterhin beim Gesellschafter disziplinarisch und personaltechnisch verortet. Er wird aber fachlich von unserer GF geführt. Er wird mit Adresse, e-mail, Telefon und Büro in unserem Betrieb eingegliedert.

Im Kommentar von Fitting findet sich dazu folgende Aussage:

"Der Begriff der Einstellung setzt nicht voraus, dass ein Arbeitsverhältnis begründet werden muss. Nach Rspr. des BAG (...) liegt eine mitbestimmungspflichtige Einstellung vor, wenn Personen (also nicht nur ArbN) in den Betrieb eingegliedert werden, um zusammen mit den dort schon beschäftigten ArbN den arbeitstechnischen Zweck des Betriebes durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen."

Aus unserer Sicht (BR) handelt es sich um eine mitbestimmungspflichtige Einstellung. was meint ihr?