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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Übermittlung von Mitarbeiterdaten an fremde Unternehmen - eine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit?

A
Andreas
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Forum,

unser Kunde hat sein Geschäft in Deutschland aufgegeben und an eine andere deutsche Firma verkauft. Im Zusammenhang mit der Due Dilligence Prüfung sollen von unserer Firma (wir sind nur Dienstleister und nicht Angestellte des Unternehmens das Deutschland verlässt) Mitarbeiterdaten (Entgelthöhe, Alter Betriebszugehörigkeit usw.) an die kaufende Firma übermittelt werden.

Könnt Ihr mir sagen ob es sich hierbei um eine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit handelt?

Danke!

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Community-Antworten (2)

W
Werner

11.09.2006 um 16:22 Uhr

Hallo Andreas, erstmal sehe ich da eine Betriebsänderung so das evtl. §111 BetrVg greifen könnte. Die Übermittlung der angeforderten Daten sollte wohl durch einen Datenschutzbeauftragten überprüft werden.

F
Fayence

11.09.2006 um 17:20 Uhr

Andreas, schau mal hier nach:

http://de.wikipedia.org/wiki/Due-Diligence-Pr%C3%BCfung

Und dann suche einmal eine Grundlage, warum Eure Firma diese sensiblen MA-Daten an den Käufer Eures Kunden-Unternehmen weitergeben können sollte. Ich kann einen solchen Grund nicht erkennen! Hier ist aus meiner Sicht etwas oberfaul!

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