Erstellt am 24.06.2019 um 12:11 Uhr von BRHamburg
Wenn ihr getauscht habt, muss es ja noch einen zweiten Arbeitstag geben. An dem du eigentlich Frei hättest und nun arbeitest. Ansonsten kann die Rechnung mit den Stunden nicht stimmen.
Erstellt am 24.06.2019 um 12:12 Uhr von Pjöööng
Du hattest ursprünglich laut Dienstplan Dienst, hast aber mit einer Kollegin getauscht und hattest aus diesem Grunde nun frei? Dann ist durch Deine Arbeitsunfähigkeit auch keine Arbeitszeit ausgefallen die Dir vergütet werden müsste.
Erstellt am 24.06.2019 um 12:14 Uhr von nicoline
Wenn du getauscht geplant frei hattest an dem Tag, an dem du eigentlich Sätdienst gehabt hättest, dann hast du auch im Krank frei. Krank ist wie gearbeitet!
Erstellt am 24.06.2019 um 12:38 Uhr von Pjöööng
nicoline, ich bin mir nicht ganz sicher ob das was ich lese das ist was Du schreiben wolltest...
Erstellt am 25.06.2019 um 16:46 Uhr von nicoline
Hmmm, was macht dich denn so unsicher? Ich glaube, wir meinen beide dasselbe, wobei ich mich vielleicht etwas umständlicher ausgedrückt habe als du.
Erstellt am 25.06.2019 um 23:02 Uhr von Pjöööng
"Krank ist wie gearbeitet! " ?
Erstellt am 26.06.2019 um 14:58 Uhr von nicoline
Nun, gehen wir mal von dem ehemals geplanten Spätdienst aus. Wenn sie krank wird, müssen ihr die Stunden des Spätdienstes gut geschrieben werden. Jetzt war aber frei geplant, bedeutet, man hätte ihr x Stunden abgezogen, entweder von vorhandenen Mehrarbeitsstunden, oder, sie geht für die Woche ins Stundenminus. So läuft es nun auch im Krankheitsfall. Also: krank ist wie gearbeitet >> stundentechnisch!