W.A.F. LogoSeminare

Fahrtkostenzuschüsse - nur für einzelne Kollegen?

W
wunderlich
Jan 2018 bearbeitet

In unserer Firma scheint es für einige Kollegen Fahrtkostenzuschüsse zu geben. Können wir als BR die GL darauf drängen, diese Zusatzleistung auch allen anderen Mitarbeitern zu gewähren? Und was ist die Grundlage dafür? Gleichbehandlungsgrundsatz? Wo finde ich dazu etwas über die Zuständigkeiten des Betriebsrates? Vielen Dank im Vorraus

wunderlich

4.99301

Community-Antworten (1)

B
böckelberger

24.11.2007 um 16:15 Uhr

hallo wunderlich, die verteilung von jeglicher art von prämien oder zuschüssen ist in der betrvg im § 87 geregelt. hierbei geht es aber nur um die verteilung, nicht aber um die entscheidung ob und wieviel der arbeitgeber letztendlich verteilen will.
es ist aber auch interessant für euch, ob dies evt. alles im arbeitsvertrag der kollegen und kolleginnen geregelt ist. um ein wenig klarheit zu bekommen würde ich mal in die bruttolohn gehaltslisten (§ 80 abs. 2 betrvg) nehmen, um den personenkreis und die höhe der evtl. zuschüsse einzugrenzen.... und dann muss man schauen wie man damit umgeht. es kann auch sein, dass der arbeitgeber dann keinem mehr etwas gibt und es euch in die schuhe schiebt .

mfg bökelberger

Ihre Antwort