Erstellt am 24.11.2007 um 15:15 Uhr von böckelberger
hallo wunderlich,
die verteilung von jeglicher art von prämien oder zuschüssen ist in der betrvg im § 87 geregelt. hierbei geht es aber nur um die verteilung, nicht aber um die entscheidung ob und wieviel der arbeitgeber letztendlich verteilen will.
es ist aber auch interessant für euch, ob dies evt. alles im arbeitsvertrag der kollegen und kolleginnen geregelt ist. um ein wenig klarheit zu bekommen würde ich mal in die bruttolohn gehaltslisten (§ 80 abs. 2 betrvg) nehmen, um den personenkreis und die höhe der evtl. zuschüsse einzugrenzen....
und dann muss man schauen wie man damit umgeht. es kann auch sein, dass der arbeitgeber dann keinem mehr etwas gibt und es euch in die schuhe schiebt .
mfg bökelberger