Guten Morgen!

In unserem Betrieb sind einige Trainees beschäftigt, die befristete Verträge für ein Jahr haben. Sie bekommen eine monatliche Vergütung, die mit einem festen Betrag und nicht über unsere Gehaltstabelle definiert ist.
Gem. des Teilzeit- und Befristungsgesetzes dürften sie den übrigen Arbeitnehmer/innen ja nicht schlechter gestellt werden, d.h., es müssten auch für sie die in der Betriebsvereinbarung festgelegten Fahrtkostenzuschüsse gewährt werden, Weihnachts- und Urlaubsgeld...
Oder ist es zulässig, seitens des Arbeitgebers festzulegen, dass für Trainees die Betriebsvereinbarung so nicht gilt, dass das festgelegte Trainee-Gahalt diese Vergünstigungen schon beinhaltet?

Vielen Dank für Eure Antwort -

Regenbogen