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Trainees - gilt die Betriebsvereinbarung zu Lohn und Gehalt?

R
Regenbogen
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen!

In unserem Betrieb sind einige Trainees beschäftigt, die befristete Verträge für ein Jahr haben. Sie bekommen eine monatliche Vergütung, die mit einem festen Betrag und nicht über unsere Gehaltstabelle definiert ist. Gem. des Teilzeit- und Befristungsgesetzes dürften sie den übrigen Arbeitnehmer/innen ja nicht schlechter gestellt werden, d.h., es müssten auch für sie die in der Betriebsvereinbarung festgelegten Fahrtkostenzuschüsse gewährt werden, Weihnachts- und Urlaubsgeld... Oder ist es zulässig, seitens des Arbeitgebers festzulegen, dass für Trainees die Betriebsvereinbarung so nicht gilt, dass das festgelegte Trainee-Gahalt diese Vergünstigungen schon beinhaltet?

Vielen Dank für Eure Antwort -

Regenbogen

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Community-Antworten (2)

H
harald

27.11.2006 um 19:31 Uhr

die trainees müssten selber ihre rechte einfordern. ansonsten sollte schon vor der einstellung geklärt werden wie die vergütung geregelt wird.

R
regenbogen

28.11.2006 um 15:29 Uhr

Wir sind doch als Betriebsrat aber schon auch für die Trainees zuständig...?

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