Dieselverbrauch-Überprüfung - Darf der Chef die einzelne Fahrerkennung anordnen oder nicht?
Hallo,unser Chef hat in einigen Fahrzeugen ein Gerät eigebaut das ihm sagt wieviel Diesel ein Fzg verbraucht. Dem haben wir als BR nichts entgegen gebracht,gegen eine wirtschaftliche Prüfung sei ja nichts einzuwenden,nur gegen eine Prüfung der einzelnen AN.Nun verlangt der Chef aber das jeder einzelne Fahrer seine persönliche Pin Nr eingibt,damit dieser dann zum Gespräch gebeten werden kann um Rede und Antwort zum Dieselverbrauch zu stehen.Wir,der BR, hat aber dazu keine Erlaubnis erteilt,und uns auf den §87.6 berufen und den Fahrern gesagt das niemand seine Nr eingeben muss,aber durchaus kann. Nun verlangt der Chef trotz dessen die einzelne Fahrerkennung und droht mit Anwalt,sowie mit Abmahnung des Vorsitzenden wegen Weigerung den Anweisungen des AG zu folgen. Meine Frage:Darf er die einzelne Fahrerkennung anordnen oder nicht?
Community-Antworten (8)
10.07.2008 um 20:15 Uhr
@anja2501 Es hört sich nicht so an, als hättet ihr eine BV darüber abgeschlossen um gerade solche Dinge zu regeln, dass dieses Gerät nicht zum überprüfen einzelner Mitarbeiter und ihrer Fahrgewohnheiten eingesetzt werden darf?
10.07.2008 um 21:42 Uhr
Hallo Carrie,nein wir haben keine Betriebsvereinbarung geschlossen.Er hat uns in einer BR-Sitzung angesprochen das er gerne solch ein Gerät einsetzen möchte um den Spritverbrauch des Busses rauszubekommen.Da wurde aber noch in keinster weise darüber geredet das jeder einzelne geprüft werden sollte.Es hiess am Anfang nur,das die Nummern eingegeben werden können,viele haben dieses gemacht und es folgten daraufhin Termine beim Chef,wo einzelne teilweise gefaltet wurden wegen 3ltr Diesel den sie mehr verbraucht hatten als der Kollege,der Betriebrat hat dort eingegriffen und hat den AG daruf hingewiesen das er dieses zu unterlassen hat.Er darf ja in seinen Fahrzeugen einbauen was er will,nur die Fahrerkennung bedarf der Zustimmung.In der nächsten Sitzung hat er den BR davon in Kenntnis gesetzt das er weitere Busse damit ausstatten will,der BR hat dem AG aber nochmals darauf hingewiesen das er seine Zustimmung zur einzelnen Fahrerkennung nicht gibt.Es hat nun kaum ein Fahrer die Nr eingegeben was die jetzige Situation ausgelöst hat.Der AG könnte aber anhand des Dienstplanes schauen wer das Fzg bedient hat,das ist ihm aber zu umständlich und deswegen fordert er die Eingabe der persönlichen Pin-Nr.
10.07.2008 um 21:53 Uhr
Hallo anja2501 Dann solltet ihr das schnellstens tun! Du hast ja schon ganz richtig geschrieben, dass ihr euch auf § 87 Nr. 6 beruft. Also ist es auch euer Recht, eine Regelung darüber abzuschließen, ob er will oder nicht. Wenn ihr auf keinen gemeinsamen Nenner kommt, gehts halt vor die Einigungstelle.
10.07.2008 um 22:29 Uhr
Nein, er darf nciht in den Fahrzeugen einbauen was er will. Auch das liegt unter der Mitbestimmung! Wenn ihr ein produzierender Betrieb wärt, dürfte er auch nicht einfach irgend welche Maschinen kaufen oder so! Und da ihr keine BV habt, solltet ihr diese schleunigst aufsetzen - hoffentlich stellt er sich nciht zu doof an. Er könnte behaupten eure persönliche Zustimmung eingeholt zu haben. Und dann ist die Frage wem glaubt das Gericht...
11.07.2008 um 00:39 Uhr
Don Johnson wieder mal, und auch mal wieder daneben......
Der AG darf tatsächlich einbauen, was er will. Er darf auch Maschinen kaufen, wie er will. Er darf sein Geld rauswerfen wie er will.
Was er nicht darf: Solche Systeme, soweit sie IT-basiert sind, zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle verwenden.
Erst beim Inbetriebnahme und Verwendung solcher Systeme muss er die Zustimmung des BR (z.B. in Form einer BV) haben. Die Zustimmung des BR ist Wirksamkeitsvoraussetzung jeglicher Maßnahme, die er aus der Verwendung der Systeme ableiten will. Anders gesagt: Er kann die Ergebnisse der Auswertung der Systeme nicht arbeitsrechtlich verwenden, wenn er den BR nicht vorher beteiligt hat.
11.07.2008 um 01:12 Uhr
@anja2501 Da muss ich w-j-l recht geben! Sollte er die Daten gegen die Mitarbeiter verwenden wollen, wird er bei einer möglichen Klage vorm Arbeitsgericht, daran scheitern, dass er sich die Zustimmung nicht geholt hat.
11.07.2008 um 16:22 Uhr
Hallo,danke erst mal für die ganzen Antworten.Ihr habt mir schon sehr geholfen und ich werde berichten wie die Sache ausgegangen ist.
Fakt ist das er die Daten des Gerätes in den Pc einliest und je nach Spritverbrauch die einzelnen Mitarbeiter zu sich ruft und Erklärungen verlangt warum so ein Spritverbrauch zustande gekommen ist.Demnach verlangt er dann von den AN jenen Verbrauch zu senken,ansonsten würden irgendwelche Sanktionen zu erwarten sein.Er kann an den Geräten auch genau ablesen in welchem Gang gefahren wurde etc. (es sind alles Automatikgetriebe in den Bussen) Wir,der BR,haben ihn mehrfach darauf hingewiesen das er dieses zu unterlassen hat.
11.07.2008 um 17:45 Uhr
@Anja: ich hoffe schriftlich? Wenn alles nicht hilft, bleibt euch nur der Weg nach § 23(3) BetrVG (Klage auf Unterlassung). Beschluss fassen und Anwalt beauftragen. Der wird sicherlich als erstes einen bösen Brief an den Chef schricken - nebst Rechnug selbstverständlich... Mancher wird erst klug, wenn es Geld kostet :-(
Wenn er meint, das noch ignorieren zu müssen... naja, das erklärt euch dann der Anwalt.
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