"Weihnachtsgeld" (TVÖD) - zurückzahlen bei Eigenkündigung zum 30.11.?
Frage: Ein Kollege hat zum 30.11 gekündigt unsere Einrichtung zahlt angelehnt an den TVÖD also ist eine der Jahressonderzahlungen wenn ich das richtig sehe, muß er die zurückzahlen? Danke für eure Antwort
Community-Antworten (1)
22.11.2007 um 13:24 Uhr
Hallo bonni
Laut § 20.1 TVöD-AT muß das Beschäftigungsverhältnis am 1.12 Bestand haben, sonst besteht kein Anspruch auf die Jahressonderzahlung die mit dem November- gehalt gezahlt wird. Der Kollege der zum 30.11 gekündigt hat wird also gar nicht erst die Zahlung Ende November erhalten.
Anders im §54.1 TVöD BT-K. Hier wird anteilig für jeden Beschäftigungsmonat 1/12 der Jahressonderzahlung ausbezahlt.
Gruß Axel
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