Direktionsrecht - zum Abfeiern Zeitkonto?
Hallo! In unserem Manteltarif-V ist ein Zeitkonto zwischen ./. 100 Stunden bis plus 160 Stunden ohne Ampelmodell enthalten. Unsere GF ist aber der Auffassung, dass bereits bei beliebig geringerer Stundenzahl ein Direktionsrecht zum Abfeiern besteht und dieses Konto als neueste Zielstellung zum Jahreswechsel maximal 2 Stunden pro Mitarbeiter betragen darf, das jedenfalls haben die Führungskräfte als Aufgabe erhalten.
Wir bezweifeln, dass dies miteinander geht. Auch der Saldierungszeitraum von 52 Wochen ist im Tarif-V nicht definiert und sollte demzufolge also für jede aufgelaufene Stunde 52 Wochen betragen.
Weiß jemand Bescheid wir sind ziemlich ratlos besten Dank!
Community-Antworten (2)
24.11.2007 um 23:22 Uhr
@joko Welcher Manteltarifvertrag? Es gibt soooo viele....
25.11.2007 um 13:49 Uhr
Hallo! Esist der Manteltarifvertrag der zwischen dem Algemeinen Verbandder Wirtschaft und ver.di abgeschlossen wurde .
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