Betriebsvereinbarung Rauchen vor dem Haus - wie läuft das bei euch ab?
hallo, bitte erfahrung weiter geben, in unserem hause ist rauchverbot, jetzt liegt uns der entwurf einer betriebsvereinbarung der GL vor, das rauchen vor dem haus einzuschrenken. wie läuft das bei euch ab ?
Community-Antworten (3)
22.11.2007 um 08:47 Uhr
Guten morgen,
also wir hatten zur Einführung des Nichtraucherschutzgesetzes eine kleine AG gegründet. Sie bestand aus dem Technischen Leiter ( Nichtraucher) und einem Mitglied des Betriebsrats ( Raucher)...hatte gerade so gepasst.
Da wir in einem Krankenhaus arbeiten, ist es ja Pflicht alles nach draußen zu verlagern.
Wir haben gesagt, dass wir nicht überall das Rauchen gestatten wollen, da wir auch Eingangsbereiche haben, wo Eltern mit Kindern reinkommen etc.
Somit haben wir die Balkone an den Bettenhäusern für die Pflege bereitgestellt, außerdem werden im Eingangsbereich, im Wirtschaftshof und in der Liegendeinfahrt Unterstände die mit Milchglas versehen und 3/ 4 geschlossen sind, aufgestellt.
An zwei Eingängen stehen noch Aschenbecher, die auch genutzt werden können, sie wurden aber etwas weiter weggestellt.
Es gibt also keine Betriebsvereinbarung und die Belegschaft hat sich darauf eingestellt.
Konsequenzen bei Nichtbeachtung kenne ich noch nicht, da noch keine Erfahrung.
Ich weiß nur, es würde der GF schwer fallen, da wir auch Chefärzte haben, die sich das grade mal nicht nehmen lassen, da ( draußen) zu rauchen, wo sie aber gerade mal Zeit habenlächel Und warum sollte man es dann der Pflege, Verwaltung, etc. auch verbieten, halt draußen, aber an einem nicht zugewiesenen Platz zu rauchen....
Egal, wir werden das jetzt mal bis Juni beobachten und danach sehen, wie das weitergeht. Zum Glück ist es relativ unkompliziert, bei uns.
LG
22.11.2007 um 09:32 Uhr
Hallo nick,
auch bei uns gibt es keine BV. Wir sind dieses Jahr in einen neuen Gebäudekomplex (Bürogebäude + Werkshalle) umgezogen, das von vornherein als "tobaccofree facility" deklariert war. Es gibt zwei offizielle Bereiche an entsprechenden Hintereingängen, an denen Aschenbecher zur Verfügung stehen.
Bisher waren die einzigen damit verbundenen Probleme, dass Raucher "ausstempeln" sollen für die Zeit der Zigarette. Aber auch das wurde von der Belegschaft akzeptiert.
Grüße, Saluk
22.11.2007 um 14:00 Uhr
AG hat die Pflicht die Nichtraucher vor der Gesundheitsgefährdung zu schützen, kann...muss aber nicht...durch ein Rauchverbot geschehen. Rauchverbot im Freien ist unverhälntnißmässig, siehe BAG Urteil http://www.nichtraucherschutz.de/NRI/34/nrinfo34-.html
und
http://www.bkk.de/bkk/common/download/infomaterial/rauchfrei_am_arbeitsplatz.pdf
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