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Reduzierung der Arbeitszeit zwangsweise auf 50 % der jetzigen Arbeitszeit - zulässig?

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Charly
Jan 2018 bearbeitet

Ich bin seit 14 Jahren in einem Unternehmen tätig, seit ca. 12 Jahren in Vollzeit. Ich gehöre zu einer Außenstelle einer Niederlassung mit insgeamt ca. 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Nach Aussage der GF lässt die wirtschaftliche Situation der Außenstelle es nicht mehr zu 1 Vollzeitkraft und 1 Teilzeitkraft (Kollegin seit 5 Jahren im Unternehmen 30 h/Woche) zu beschäftigen. Daher soll ich auf 50 % meiner jetzigen Arbeitszeit (20 h/Woche) und meine Kollegin auch auf 20 Wochenstunden - bedeutet jedoch bei ihr nur Einbuße auf ca. 67 % der vorherigen Arbeitszeit, heruntergesetzt werden. In unserer Niederlassung gibt es einen gewählten Betriebsrat, dieser hat bisher keine Kenntnis von den Vorgängen und Gesprächen. Frage: die Kürzung meiner Arbeitszeit um 50 % stellt für mich eine unzumutbare Härte dar, eine Kollegin, welche bei weitem noch nicht solange im unternehmen ist wird um einige Prozent besser gestellt. Wie kann ich mich wehren?

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Community-Antworten (1)

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Konrad

21.11.2007 um 16:32 Uhr

Hallo Charly Das geht so nicht! Rechtsgrundlage ist der Arbeitsvertrag bzw. die Vereinbarung über die Wochenarbeitszeiten. Der Arbeitgeber kann nicht einfach so die Arbeitszeit reduzieren. Wenn die wirtschaftliche Lage angespannt ist, sollte GF bei der Arbeitsagentur Kurzarbeit beantragen.

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