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Erweiterung des Zeiterfassungssystems für Kommen-Gehen Buchung in den Pausen? Brauche dringend Rat!

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fireman66
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich brauche mal Eure Hilfe. Im nunmehr 4.Entwurf unserer Dienststelle zur neuen BV Arbeitszeit haben wir erneut die Installation zweier neuer Lesegeräte an der Mensa abgelehnt. Die Dienststelle will, das der Beschäftigte, bevor er in die Mensa geht, sich ausbucht und wenn er die Mensa wieder verläßt kann er sich wieder einbuchen. Wir haben ein gut funktionierendes Zeiterfassungssystem mit Kommen-Gehen Buchung. Das sollte unserer Meinung nach ausreichen. Jetzt hatten wir die Idee, statt 30 Minuten(für Mittagspause) 45 Minuten( für Frühstück und Mittag) automatisch vom System abbuchen zu lassen.( Wir sind ein Dienstleistungsbetrieb im öffentlichen Dienst). Ist das überhaupt mit dem Arbeitszeitgesetz vereinbar??? Wir als BR wollen den Arbeitnehmer vor übertriebener Kontrolle schützen. Könnt Ihr uns helfen? Für konstruktive Vorschläge wäre ich sehr dankbar:

5.41001

Community-Antworten (1)

U
uhu

21.11.2007 um 13:04 Uhr

Wir haben das bei uns im Betrieb so geregelt, dass automatisch 30 min. oder auch 45 min. Pause vom System abgezogen werden(unterschiedlicher Bedarf bei MA-Gruppen mit Gleitzeit bzw. im Schichtdienst). TZ Kräfte bis 6 Std. täglich bekommen nichts automatisch abgezogen sondern buchen sich aus, wenn sie eine Pause machen möchten; Raucherpausen außerhalb der geregelten (und abgebuchten) Pausen müssen am Lesegerät erfasst werden (Gehen und Kommen). Diese Regelungen funktionieren gut. Darüber hinaus gehende Zeiterfassungen haben wir nur noch im Zusammenhang mit Dienstreisen zugelassen, besonders, damit die MA nicht zu kurz kommen.

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