Hat der Betriebsrat bei der Erweiterung einer Lehrwerkstatt für Azubis ein Mitbestimmungsrecht (nach § 97 BetrVerfG: Berufliche Bildungsmaßnahme) oder lediglich ein Beratungsrecht, da es sich um eine wirtschaftliche Maßnahme (bauliche Maßnahme) handelt?
@finja,
eher BetrVG § 90 (2) und ganz, ganz wohlwollend § 87 Abs.1 Nr. 7...
hier was zum Lesen...
http://www.ergo-online.de/site.aspx?url=html/rechtsgrundlagen/mitbestimmung/mitbestimmung_des_betriebsrat.htm