Erweiterung BR - Geht das so einfach, dass die beiden Nachrücker integriert werden?
Hallo zusammen,
vor mehr als zwei Jahren hatte unser Betrieb 40 Mitarbeiter. Nun sind es mehr als 51. Wir haben einen 3er BR und 2 Nachrücker. Nun wollen wir den BR auf 5 Mitglieder erweitern. Geht das so einfach, dass die beiden Nachrücker integriert werden? Müssen wir der GL die Erweiterung mitteilen? Was muss sonst noch konkret beachtet werden.
Danke für Eure Hilfe
Community-Antworten (3)
18.07.2008 um 11:52 Uhr
@enigmal1957 Ihr könnt natürlich nicht einfach den BR "erweitern". Lest mal § 13 Abs. 2 Nr. 1. Wenn, dann kann nur bei oder nach einer Neuwahl auf oder abgestockt werden. Nicht, weil ihr das vielleicht gerade gut finden würdet und es mehr Mitarbeiter gibt.
18.07.2008 um 11:54 Uhr
@enigma1957 § 9 BetrVG : Für die BR Größe ist prinzipiell die Zahl bei Erlass des Wahlausschreibens maßgebend.
18.07.2008 um 12:15 Uhr
@ enigma1957,( Chiffriermaschine, oder Band?) IMHO... Ersteres, denn deine Frage kann nach 2 jähriger BR Arbeit nicht wirklich ernstgemeint sein, eher recht geheimnisvoll/verschlüsselt.
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