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Darf der Arbeitgeber die Anmeldung zu einem Betriebsräte-Seminar ohne Rücksprache stornieren?

K
Klausi
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Leute, wir haben im BR Anfang des letzten Jahres eine Schulung (Rhetorik Kompetenz) beschlossen. Durch die Arbeitslage in unserem Betrieb habe ich auf eine sofortige Teilnahme verzichtet. Anfang Dez. haben wir dann dem AG die Buchung vorgelegt, er hat sie auch ohne wiederspruch unterschrieben und abgeschickt. Da ich noch keine Bestätigung des Anbieters erhielt rief ich Ihn heute an. Ich war erschüttert.: mein AG hat ohne Rücksprache mit dem BR die Buchung 5 Tage später (begründung betriebliche Erfordernisse) storniert. Als Begründung meinte er heute zu mir: Es sei nicht notwendig kurz vor der Neuwahl noch ein solches Seminar zu besuchen, und es seien wesentlich günstigere Seminare in naher Umgebung tageweise möglich. wie soll ich jetzt reagieren?

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Community-Antworten (8)

O
otto

19.01.2006 um 21:48 Uhr

Guten Abend Klausi, ich fürchte, daß da vor den Neuwahlen des BR nichts zu machen. Der Arbeitgeber hat sich natürlich unmöglich benommen, aber formal hat er die Rechtslage auf seiner Seite. Bei einem Rhetorikseminar wird man schwerlich begründen können, daß die Teilnahme so kurz vor den BR-Wahlen wirklich erforderlich ist, um seine BR-Aufgaben optimal erledigen zu können. Mein Rat: Warten, bis die BR-Wahlen vorbei sind und dann einen neuen Anlauf. Mitfühlend otto

RI
Ramses II

19.01.2006 um 23:34 Uhr

Klausi,

vermutlich solltest Du Deinen Arbeitgeber in sämtliche Nachtgebete des Jhres 2006 einschliessen.

So wie Du das beschreibst hätte er Dich auch ins Messer laufen lassen können und dann breit grinsend zusehen können wie Du die Kosten für das Seminar aus Deiner Privatschatulle bezahlst.

V
viktor

20.01.2006 um 10:59 Uhr

Aber Ramses II. Man kann doch nur hoffen, das Klausi den Besuch eines Seminars bei einen der erfahrenen Seminaranbieter besuchen wollte. Die Stellen die Rechnung auf den Betrieb aus.

Die bevorstehende Betriebsratswahl war nicht die Begründung zur Ablehnung sondern die Kostenfrage mit dem Hinweis auf preiswerte Anbieter (was zum Ausdruck bringt, dass er mit dem Seminarthema einverstanden war; er hatte ja auch unterschrieben.) Dann war die Vorgehensweise jedenfalls nicht korrekt - aber so oder in ähnlicher Form leider häufig gängige Praxis.

RI
Ramses II

21.01.2006 um 01:10 Uhr

Viktor,

Du übersiehst dass es keinen wirksamen Beschluss für dieses Seminar gab! Damit ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet die Kosten zu tragen!

Nach 50 Seminaren sollte man das doch wissen...

K
Klausi

22.01.2006 um 00:32 Uhr

Hallo Ramses II, zur info: es gab einen erneuten Beschluss Ende Oktober, womit sich der AG, mit seiner Unterschrifft zur Buchung, einverstanden erklärte.

N
nicki

22.01.2006 um 20:02 Uhr

Seit wann muss der Arbeitgeber dem BR persönlickeitsbildende Seminare spendieren?!? Wird ja immer schöner!

RI
Ramses II

22.01.2006 um 20:20 Uhr

Mindestens seit dem 24.05.95

K
Klausi

23.01.2006 um 00:02 Uhr

Hallo Nicki, zur Info: sind die Verhältnisse im Betrieb und im BR so gelagert, dass der BR seine gesetzlichen Aufgaben nur dann sachgerecht erfüllen kann, wenn die rhetorischen Fähigkeiten bestimmter BR Mitglieder durch Teilnahme einer hierfür geeigneten Schulungsveranstaltung verbessert werden, so kann die Entsendung dieser BR Mitglieder zu einer Rhetorikschulung erforderlich i.S. von § 37 Abs. 6 BetrVG sein. (oder meinst du etwa das AG sich in dieser Frage nicht schulen lassen?)

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