Zeiterfassung - In wie fern ist der BR berechtigt in die Daten des Zeiterfassungssystems zu schauen?
In wie fern ist der BR berechtigt indie Daten des Zeiterfassungssystems zu schauen, bzw. zur Überwachung seiner Tätigkeit mit dem Zeiterfassungssystems verkoppelt zu werden. Bitte nur ernstgemeinte Antworten Danke
Community-Antworten (1)
30.10.2007 um 11:56 Uhr
Indianerreib, durch eine BV zur Zeiterfassung nach § 87.1.6 BetrVG. Hiermit hat der BR ein Instrument, etwaige Gesetzesverstöße gegen die Zweckbestimmung der Zeiterfassung und des Bundesdatenschutzgesetzes des AG sanktionieren zu lassen.
Ach, noch ein Zusatz...sollte diese Frage eher arbeitgeberseitig zu verstehen sein, hilft eine Recherche zum Begriff Beweisverwertungsverbot...
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