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Erweiterung und Änderung der Tagesordnung - rechtens?

J
jOSE
Jan 2018 bearbeitet

Die Tagesordnung wurde mir ordnungsgemäß vor der Sitzung zugeschickt. Am Sitzungstag wurde vor der Sitzung ein Antrag auf Erweiterung gestellt den ich abgelehnt habe. Darauf hin wurde von der BRVorsitzenden eine 30 min Pause gemacht. In dieser Pause wurde eine neue Tagesordnung mit dem von mir abgelehnten Punkt erstellt. Ist diese Verfahrensweise rechtens.

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Community-Antworten (5)

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Catweazle

18.11.2007 um 19:11 Uhr

Däubler, § 29 BetrVG - III., Rnd.Nr. 19 - . . . Den Sitzungsteilnehmern muss jedoch die Tagesordnung rechtzeitig mitgeteilt werden (BAG 28. 4. 88, AP Nr. 2 zu § 29 BetrVG 1972, 28. 10. 92, BB 93, 580; 19. 8. 92, BB 93, 1433; Richardi-Thüsing, Rn. 38; ErfK-Eisemann, Rn. 2; Fitting, Rn. 34; GK-Raab, Rn. 37; HSWG, Rn. 27). Die rechtzeitige Mitteilung dient dem Zweck, dass sich die Sitzungsteilnehmer auf die Beratung der Tagesordnungspunkte vorbereiten und ggf. mit den AN Fühlung aufnehmen oder sich mit der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft besprechen können (Fitting, Rn. 46).

P
Peanuts

18.11.2007 um 19:37 Uhr

"Ist diese Verfahrensweise rechtens."

Nein! Und nu?

C
carrie

18.11.2007 um 20:25 Uhr

Hallo Die Tagesordnung läßt sich um einen weiteren Punkt mit Beschlussfassung erweitern, wenn alle Mitglieder anwesend sind und keiner der Ergänzung widerspricht.

M
Mona-Lisa

18.11.2007 um 20:41 Uhr

@jOSE, diese zweite Tagesordnung war so unnötig wie ein Kropf! Nachdem durch die Abstimmung festgestellt wurde, dass kein weiterer TOP auf die Tagesordnung kommt, hätte ein dementsprechender Protokolleintrag vollkommen gereicht.

DAH
Der alte Heini

18.11.2007 um 21:15 Uhr

Die Tagesordnung kann nur geändert werden, wenn zu Beginn der Sitzung alle Eingeladenen anwesend und einstimmig die Änderung beschlossen haben.

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