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Minusstunden - darf der AG bewußt weniger planen als die Sollarbeitszeit?

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Stella2712
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir sind neue Betriebsräte und ich hab da direkt mal eine Frage. Ich arbeite im Einzelhandel und wir haben viele Teilzeitbeschäftigte, die eine vertraglich festgelegte monatliche Stundenzahl arbeiten müssen. Es kommt jedoch immer wieder vor, dass sie aufgrund fehlender Frequenz weniger geplant werden und somit ins Minus rutschen. Ihr Gehalt bleibt zwar gleich, aber somit hat der AG natürlich die Möglichkeit in umsatzstarken Zeiten wie jetzt im WEihnachtsgeschäft zu sagen:Du hast Minusstunden, Du mußt jetzt öfter kommen. Und da wir viele Mütter haben, die einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen, ist das recht schwierig. Ist das rechtens, darf der AG bewußt weniger planen als die Sollarbeitszeit? Oder können wir sowas in einer BV ausschließen?

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Community-Antworten (2)

U
uhu

21.11.2007 um 13:59 Uhr

das sieht ganz nach kapazitätsorientierter variabler Arbeitszeit aus, auch Arbeit auf Abruf genannt; damit wird das Unternehmerrisiko mal eben auf die Arbeitnehmer verlagert; prima Sache für den AG, wenn das klappt und der BR nicht muckst; prüft mal euren Tarifvertrag, vielleicht ist die KAPOVAZ dort vereinbart (würde mich aber erschüttern); wenn nicht, sollte der BR sein Mitbestimmungsrecht gem. § 87 Abs. 1 Ziff. 2 BetrVG beim AG reklamieren; der AG kann nicht einfach weniger als die wöchentliche Sollarbeitszeit verplanen; unter Abzug von Arbeitsstunden müssen sich die MA auch nicht früher heimschicken lassen; außerdem hat der BR gem. § 80 Abs. 1 Ziff. 2b die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu fördern;

A
Angi1

21.11.2007 um 14:00 Uhr

Hallo Stella 2712,

ihr müßt in diesem Fall euer MBR nach § 87 P. 2 einfordern und eine BV erstellen. Dort solltet ihr Grenzen nach oben und nach unten festlegen und vor allem über den Zeitraum des Ausgleichs der Stunden.

Sollte sich der AG weigern eine BV abzuschließen könnt Ihr nach § 87 Abs. 2 eine Einigungsstelle anrufen.

MfG Angi1

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