Nachtschicht - mitbestimmungspflichtig ?
Guten Tag !
Mich würde interessieren, ob Schichten einfach so angeordnet werden können !
Kurz dazu : Wir arbeiten in einer Abteilung fast 2 Schichten das ganze Jahr, teilweise an einigen Maschinen für wenige Wochen 3 Schichten !
Jetzt will unser Betriebsleiter einfach ohne Zustimmung des Betriebsrates 3 Schichten fahren, an mehreren Maschinen.
Unsere Personalabteilung ist der Meinung, das dies kein MBR des Betribsrates ist, da wir ein Schichtbetrieb sind.
Wie seht ihr das ? Ich bin der Meinung das - egal öfters oder nur zeitweise - eine 3te Schicht , was nicht von Dauer ist - mitbestimmungspflichtig ist !
Lieg ich hier falsch ?
Danke
Community-Antworten (1)
20.11.2007 um 17:32 Uhr
@WAASS §87 Abs 1 NR 2 BetrVG Fitting 22. Aufl §87 RN 121 ...es umfasst auch die Umstellung von 3 auf 2 Schichten, den Wegfall der Nachtschichten, die Einführung von Wechselschicht... ...das MBR erstreckt sich auf die Erstellung jeden einzelnen Schichtplanes...
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