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Nachtschicht - mitbestimmungspflichtig ?

W
WAASS
Jan 2018 bearbeitet

Guten Tag !

Mich würde interessieren, ob Schichten einfach so angeordnet werden können !

Kurz dazu : Wir arbeiten in einer Abteilung fast 2 Schichten das ganze Jahr, teilweise an einigen Maschinen für wenige Wochen 3 Schichten !

Jetzt will unser Betriebsleiter einfach ohne Zustimmung des Betriebsrates 3 Schichten fahren, an mehreren Maschinen.

Unsere Personalabteilung ist der Meinung, das dies kein MBR des Betribsrates ist, da wir ein Schichtbetrieb sind.

Wie seht ihr das ? Ich bin der Meinung das - egal öfters oder nur zeitweise - eine 3te Schicht , was nicht von Dauer ist - mitbestimmungspflichtig ist !

Lieg ich hier falsch ?

Danke

5.03301

Community-Antworten (1)

I
Immie

20.11.2007 um 17:32 Uhr

@WAASS §87 Abs 1 NR 2 BetrVG Fitting 22. Aufl §87 RN 121 ...es umfasst auch die Umstellung von 3 auf 2 Schichten, den Wegfall der Nachtschichten, die Einführung von Wechselschicht... ...das MBR erstreckt sich auf die Erstellung jeden einzelnen Schichtplanes...

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