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Lohnangleichung in Zeitarbeitsfirma - wie?

O
ollis
Jan 2018 bearbeitet

Wir sind in einer Zeitarbeitsfirma und sind der Meinung, dass wir nun auch mal den lohn angleich bekommen sollten da wir das gleiche leisten und die Hälfte an lohn bekommen wie erwirken wir so etwas? Denn die Leb. erh. kosten werden ja auch nicht weniger . muss man da in einer Gewekschaft sein oder wie?

Bedanke mich für die Antwort schon mal

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Community-Antworten (3)

D
DonJohnson

19.11.2007 um 19:43 Uhr

Hallo ollis.

Na in der Gewerkschaft sein wäre für diesen Fall schon mal der Schritt in die richtige Richtung. Wie du weißt, sind Lohnverhandlungen Sache der Tarifpartner. Wenn euer AG keinem AGV angehört, handelt die Gewerkschaft einen HTV mit dem AN aus. Ohne Gewerkschaft seid ihr aber auf das Wohl eures AG angewiesen.

P
pit47

20.11.2007 um 08:17 Uhr

Hallo ollis, wie DJ schon schrieb, Eintritt in die Gewerkschaft und dann versuchen mit Hilfe der Gewerkschaft einen BR zu bilden. Die Leih(Zeit)arbeitsfirmen beziehen sich in ihren Arbeitsverträgen meistens auf einen Tarifvertrag (DGB oder "Christliche"), weil sie sonst ihren MA das selbe Entgelt zahlen müssten, wie die MA in der Entleihfirma bekommen (Equal pay, § 9 Nr. 2 AÜG).

C
calida

21.11.2007 um 12:46 Uhr

Hallo Ollis! Schließe mich pit47 an. Wir haben in unserer Firma einen BR gegründet. Sind auch eine Zeit- bzw. Leiharbeitsfirma. Unser AG hat einen Tarifvertrag der "Christlichen". Bei uns war die Gründung eines BR sehr von Vorteil und notwendig, unterstütz durch die Gewerkschaft. Ohne unseren BR würde es keine Lohnverhandlungen geben.

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