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Leiharbeitnehmer allgemein / der gleiche LAN schon 4 Jahre im Betrieb - Wir wollen jetzt den Tarifvertrag der Zeitarbeitsfirma sehen. Haben wir ein Recht dazu?

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elcubano
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir haben zur Zeit mit der GF eine heftige Diskussion zum Thema Leiharbeit. Bei uns in der Fertigungskontrolle sind ca.15 Frauen beschäftigt. Davon 11 festeingestellt und 4-5 LAN. Eine Kollegin von der Zeitarbeitsfirma ist bereits 4 Jahre bei uns. Wir als BR sind der Meinung das es sich um feste Arbeitsplätze handelt und wollten die GF davon überzeugen zumindest die eine Frau fest einzustellen.

Die GF reagierte ganz allergisch und meinte das wir vorsichtig sein müßten da sonst die ganze Abteilung von Zeitarbeitskräften besetzt oder ganz ausgelagert wird.

Wir wollen jetzt den Tarifvertrag der Zeitarbeitsfirma sehen. Haben wir ein Recht dazu? Bei uns verdienen die Frauen in LG1 10,40 Euro, ein LAN verdient 6,50 Euro. Unserer Meinung ist der dauerhafte Einsatz von LAN auf einem festen Arbeitsplatz einfach nur die Untererwanderung des Tarifvertrages. Haben wir rechtlich irgenteine Möglichkeit da etwas zu machen?

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Community-Antworten (5)

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neskia

17.01.2010 um 18:19 Uhr

Ja ist schon ein trauriges Thema. Mit der Reform in 2004 ist die Befristung weggefallen, der AG kann einen Leiharbeitnehmer so lange einsetzen wie er will, Gründe aus §99 gibt es so gut wie keine. Auch auf die Entlohung habt ihr keinen Einfluss, dass muss der Leiharbeitnehmer mit dem Verleiher ausmachen, für die Eingruppierung ist dessen BR zuständig (sofern es dort einen gibt). Man kann nur hoffen, dass die jetzt angestoßene politische Diskussion eine Änderung ergibt, wir jedenfalls, äußern vor der NRW-Wahl unseren Unmut über diese Zustände bei der Politik in der Hoffnung damit den Druck zu erhöhen. Ob es eine Änderung bewirkt ................

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Erwin

17.01.2010 um 18:47 Uhr

elcubano

Wir als BR sind der Meinung das es sich um feste Arbeitsplätze handelt und wollten die GF davon überzeugen zumindest die eine Frau fest einzustellen Gute Idee, aber nur mit Zustimmung des AG umzusetzen.

Wir wollen jetzt den Tarifvertrag der Zeitarbeitsfirma sehen. Haben wir ein Recht dazu? Nein!

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rainerw

17.01.2010 um 19:11 Uhr

Ihr könnt allerdings versuchen zu in einer BV eine prozentuale Begrenzung festzuschreiben, und unter den Tarifvertraglichen Grundlagen einzubauen das nur Zeitarbeiter von Zeitarbeitsunternehmen eingesetztwerden die einen Flächentarifvertrag mit dem DGB angeschlossen sind. (das ist z.B. zwischen dem DGB und BZA der Fall) So käme man auch an deren Tarifvertrag.

B
Bergziege

18.01.2010 um 10:05 Uhr

Es gibt ja die sog. Equal-Pay-Regelung des AÜG. Nach § 9 Nr. 2 AÜG sind Vereinbarungen, die den Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung beim Entleiher hinsichtlich der Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts schlechter stellen als die vergleichbaren Stammarbeitnehmer/-innen im Entleiherbetrieb, grundsätzlich unwirksam, wobei aber ein Tarifvertrag abweichende Regelungen zulassen kann.

Allerdings kann hier nicht der BR des Entleiherbetriebs tätig werden. Das Bundesarbeitsgericht verweist den Leiharbeitnehmer in einem solchen Fall vielmehr auf die individualrechtliche Möglichkeit des § 10 Abs. 4 AÜG, die Differenz zum höheren Entgelt gegenüber dem Verleiher geltend zu machen (BAG 25.01.05, AP Nr. 48 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung).

Ob das ein Leiharbeitnehmer machen wird, steht natürlich auf einem völlig anderen Blatt.

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rkoch

18.01.2010 um 10:07 Uhr

TV der Leiharbeitsfirma: Die Firma wird i.d.R. gar keinen TV "haben". Der anzuwendende TV ergibt sich bei LA i.d.R. durch einzelvertragliche Bezugnahme (und das nur um dem gesetzlichen Gleichstellungsgebot aus dem Weg zu gehen). Das können selbst innerhalb eines LA-UN verschiedene TV sein. Die Texte findet sich im Netz (Google), wird Dir aber nicht helfen. Eine Befristungsklausel in den TV gibt es nicht.

Mehr noch: Leiharbeiter und deren Arbeitplätze gelten "per definition" als befristet, selbst wenn die Einsatzdauer 50 Jahre betragen sollte. Also kann nicht einmal §99 (2) 3. BetrVG mit dem Argument "der LA wäre auf einem festen Arbeitsplatz eingesetzt" gezogen werden.

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