Leiharbeitnehmer allgemein / der gleiche LAN schon 4 Jahre im Betrieb - Wir wollen jetzt den Tarifvertrag der Zeitarbeitsfirma sehen. Haben wir ein Recht dazu?
Hallo,
wir haben zur Zeit mit der GF eine heftige Diskussion zum Thema Leiharbeit. Bei uns in der Fertigungskontrolle sind ca.15 Frauen beschäftigt. Davon 11 festeingestellt und 4-5 LAN. Eine Kollegin von der Zeitarbeitsfirma ist bereits 4 Jahre bei uns. Wir als BR sind der Meinung das es sich um feste Arbeitsplätze handelt und wollten die GF davon überzeugen zumindest die eine Frau fest einzustellen.
Die GF reagierte ganz allergisch und meinte das wir vorsichtig sein müßten da sonst die ganze Abteilung von Zeitarbeitskräften besetzt oder ganz ausgelagert wird.
Wir wollen jetzt den Tarifvertrag der Zeitarbeitsfirma sehen. Haben wir ein Recht dazu? Bei uns verdienen die Frauen in LG1 10,40 Euro, ein LAN verdient 6,50 Euro. Unserer Meinung ist der dauerhafte Einsatz von LAN auf einem festen Arbeitsplatz einfach nur die Untererwanderung des Tarifvertrages. Haben wir rechtlich irgenteine Möglichkeit da etwas zu machen?
Community-Antworten (5)
17.01.2010 um 18:19 Uhr
Ja ist schon ein trauriges Thema. Mit der Reform in 2004 ist die Befristung weggefallen, der AG kann einen Leiharbeitnehmer so lange einsetzen wie er will, Gründe aus §99 gibt es so gut wie keine. Auch auf die Entlohung habt ihr keinen Einfluss, dass muss der Leiharbeitnehmer mit dem Verleiher ausmachen, für die Eingruppierung ist dessen BR zuständig (sofern es dort einen gibt). Man kann nur hoffen, dass die jetzt angestoßene politische Diskussion eine Änderung ergibt, wir jedenfalls, äußern vor der NRW-Wahl unseren Unmut über diese Zustände bei der Politik in der Hoffnung damit den Druck zu erhöhen. Ob es eine Änderung bewirkt ................
17.01.2010 um 18:47 Uhr
elcubano
Wir als BR sind der Meinung das es sich um feste Arbeitsplätze handelt und wollten die GF davon überzeugen zumindest die eine Frau fest einzustellen Gute Idee, aber nur mit Zustimmung des AG umzusetzen.
Wir wollen jetzt den Tarifvertrag der Zeitarbeitsfirma sehen. Haben wir ein Recht dazu? Nein!
17.01.2010 um 19:11 Uhr
Ihr könnt allerdings versuchen zu in einer BV eine prozentuale Begrenzung festzuschreiben, und unter den Tarifvertraglichen Grundlagen einzubauen das nur Zeitarbeiter von Zeitarbeitsunternehmen eingesetztwerden die einen Flächentarifvertrag mit dem DGB angeschlossen sind. (das ist z.B. zwischen dem DGB und BZA der Fall) So käme man auch an deren Tarifvertrag.
18.01.2010 um 10:05 Uhr
Es gibt ja die sog. Equal-Pay-Regelung des AÜG. Nach § 9 Nr. 2 AÜG sind Vereinbarungen, die den Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung beim Entleiher hinsichtlich der Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts schlechter stellen als die vergleichbaren Stammarbeitnehmer/-innen im Entleiherbetrieb, grundsätzlich unwirksam, wobei aber ein Tarifvertrag abweichende Regelungen zulassen kann.
Allerdings kann hier nicht der BR des Entleiherbetriebs tätig werden. Das Bundesarbeitsgericht verweist den Leiharbeitnehmer in einem solchen Fall vielmehr auf die individualrechtliche Möglichkeit des § 10 Abs. 4 AÜG, die Differenz zum höheren Entgelt gegenüber dem Verleiher geltend zu machen (BAG 25.01.05, AP Nr. 48 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung).
Ob das ein Leiharbeitnehmer machen wird, steht natürlich auf einem völlig anderen Blatt.
18.01.2010 um 10:07 Uhr
TV der Leiharbeitsfirma: Die Firma wird i.d.R. gar keinen TV "haben". Der anzuwendende TV ergibt sich bei LA i.d.R. durch einzelvertragliche Bezugnahme (und das nur um dem gesetzlichen Gleichstellungsgebot aus dem Weg zu gehen). Das können selbst innerhalb eines LA-UN verschiedene TV sein. Die Texte findet sich im Netz (Google), wird Dir aber nicht helfen. Eine Befristungsklausel in den TV gibt es nicht.
Mehr noch: Leiharbeiter und deren Arbeitplätze gelten "per definition" als befristet, selbst wenn die Einsatzdauer 50 Jahre betragen sollte. Also kann nicht einmal §99 (2) 3. BetrVG mit dem Argument "der LA wäre auf einem festen Arbeitsplatz eingesetzt" gezogen werden.
Verwandte Themen
Leiharbeitnehmer -stundenweise
Hallo, gehen wir mal von folgendem Fall aus. Ein Unternehmen hat zusätzlich noch eine Zeitarbeitsfirma und entleiht über die Zeitarbeitsfirma die eigenen Angestellten stundenweise an einen anderen
Auskunft gegenüber LAN bzgl. entgangenem Entgelt
Liebe Kollegen, wenn ein Leiharbeiter auf Basis des BAG-Urteils vom 14.12.2010, den entgangenen Arbeitslohn bei seiner christlichen Leiharbeitsfirma einfordern will, muss er wissen, was üblicherweise
Leiharbeitnehmer angeordnet, Stammbelegschaft freiwillig an Feiertagen?
Hallo Ihr Wissenden, wir haben folgenden Fall: Am Feiertag nächste Woche wurde vom BR der Feiertagsarbeit auf freiwilliger Basis zugestimmt und dies wurde auch so an das zuständige Amt gemeldet. D
Leiharbeitnehmer statt Neueinstellung
Hallo zusammen, seit Jahren wird von der Geschäftsleitung jede Woche beim Betriebsrat die Beschäftigung von 30 bis 90 Leiharbeitnehmer als Packhilfen beantragt. Der Betriebsrat hat mehrfach nach § 92
welche Möglichkeiten bei befr. AV u. LAN im Haus.
Mahlzeit, wir haben nun endlich die Personalprognose fürs zweite Halbjahr bekommen. Diese sagt aus, dass derzeit 4 befr. AV auslaufen, nur 4 LAN im Haus verbleiben und 8 Festangestellte über sind, d