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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Leiharbeitnehmer -stundenweise

W
wieso
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

gehen wir mal von folgendem Fall aus. Ein Unternehmen hat zusätzlich noch eine Zeitarbeitsfirma und entleiht über die Zeitarbeitsfirma die eigenen Angestellten stundenweise an einen anderen Betrieb.

Es handelt sich um mehrere Mitarbeiter die in unregelmäßigen Abständen für einige Stunden "verliehen" werden.

Es ist davon auszugehen, dass der Verleiher eine pauschale Rechnung über xy Stunden an den Entleiher stellt. Der entleihende Betrieb kann auf Anhieb keine Liste mit den Namen dieser (Stunden)Leiharbeitnehmer liefern und Geburtsdaten schon gar nicht.

Frage:

  1. müssen die Daten (Name, Adresse, Geb.-Datum) auch bei LAN die nur unregelmäßig und stundenweiße eingesetzt werden dem Entleiher vorliegen?

  2. ist es möglich mit einer Zeitarbeitsfirma einen Vertrag zu schließen, dass eine bestimmte Tätigkeit zu erledigen ist und die Zeitarbeitsfirma selbstständig einteilt, wie viele LAN zur Erledigung entsandt werden?

Würde mich über Antworten freuen.

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

27.05.2015 um 20:37 Uhr

Fragst Du, weil Du eine Handlungsmöglichkeit des BR suchst?

Die Mitbestimmung des BR bei Einstellungen aus dem § 99 BetrVG können nicht ausgehebelt werden.

Ein Unternehmen hat zusätzlich noch eine Zeitarbeitsfirma und entleiht über die Zeitarbeitsfirma die eigenen Angestellten stundenweise an einen anderen Betrieb<

Lassen das denn überhaupt die Arbeitsverträge zu????

W
wieso

28.05.2015 um 10:16 Uhr

Es geht in erster Linie darum, dass diese LAN auf die Wählerliste müssen und dem Wahlvorstand seitens des AG keine ordentlichen Angaben (z.b. Geburtsdatum) dieser (Stunden) LAN übergeben wurden. Aussage ist "haben wir nicht, interessiert uns auch nicht, sind ja nicht bei uns angestellt".

Es geht um Neuwahlen im Entleiherbetrieb.

Ob die Arbeitsverträge es zulassen können wir (Rumpf-BR) nicht beurteilen.

Nebenbei haben wir jetzt auch festgestellt, dass fest angestellte Mitarbeiter des Entleiherbetriebs auch über die Zeitarbeitsfirma "angestellt" sind und über diese dann an den eigenen AG verliehen werden.

Ich hoffe es kann mir noch jemand folgen. Also Mitarbeiter Hans arbeitet Vollzeit bei Firma X und nach seiner regulären Arbeitszeit arbeitet er weiter bei Firma X als LAN der Zeitarbeitsfirma Y.

Arbeitszeitgesetz - wir wissen es aber das ist im Moment nicht die Baustelle.

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