W.A.F. LogoSeminare

"Nur" Produktionshelfer - Könnten die Kollegen eine Vertragsänderung verlangen und ggf. eine Lohnangleichung?

M
MMatthias
Jan 2018 bearbeitet

Unsere Mitarbeiter haben alle in Ihrem Arbeitsvertrag "Produktionshelfer" stehen. Allerdings sind viele nicht nur Helfer, bzw Packer od. Bandarbeiter.

Viele "Produktionshelfer" sind Mitarbeiter bei der Qualitätssicherung, oder Staplerfahrer. (dauerhaft)

Könnten Sie eine Vertragsänderun verlangen, und ggf. eine Lohnangleichung an den Regionsdurchschnitt?

6.66803

Community-Antworten (3)

P
paula

02.10.2009 um 15:35 Uhr

Vertragsänderung haben sie ggf. schon. Gibt es bei Euch im Unternehmen ein Entgeltschema in das eingruppiert wird?

S
schneusel

02.10.2009 um 16:11 Uhr

Gibt es bei euch sowas wie eine Stellenbeschreibung? In der sollten die Tätigkeitsmerkmale stehen und damit läßt sich widerum die Entgeltgruppe ableiten. Wenn Ihr Tarifgebunden seit dann könnt Ihr die Stellenbeschreibung von der Gewerkschaft überprüfen lassen und ggf. eine Anpassung der Stellenbeschreibung und eine Anpassung der Entgeltgruppe fordern. Entgelt= MBR nach § 87 BetrVG

M
MMatthias

05.10.2009 um 11:49 Uhr

Schonmal Danke!

Also, es gibt Stellenbeschreibungen zu den Stellen. Die Mitarbeiter werden auch in der Personalplanung unter den jeweiligen "Titel" geführt. Es ist nirgendwo festgehalten, was z.b. Stapler mehr oder weniger verdient.

Es geht den Leuten aber in erster Linie um folgendes:

  1. Berufliche Laufbahn (wer ist schon gerne "nur" Produktionshelfer, wenn er 5 Jahre Stapler gefahren ist, inkl. Buchungssoftware)

  2. Bevorstehender Haustarif mit Lohngruppierung in Arbeit. Wer jetzt schon seinen "Titel" einfordern kann, ist nach Haustarifabschluss definitiv in einer höheren Entgeltgruppe, ohne sich herumzustreiten, ´was´ er nun eigentlich ist. (Vertrag sagt ja bei ALLEN: Produktionshelfer)

Ihre Antwort