Kinderbetreuung im Krankheitsfall des Ehepartners?
Hallo zusammen,
erstmal muss ich einen Lob aussprechen an die kompetenten Kollegen die immer wieder helfen mit Ihren Antworten. Danke und weiter so.
Ich habe eine Frage zur Kinderbetreuung... Wenn die Ehefrau eines ANs krank wird, eine Krankmeldung vorhanden ist und sie keine Möglichkeit haben die Kinder irgendwo unterzubringen; kann der AN, bezahlt, zuhause bleiben und die Kinder betreuuen?
Danke für Eure Antworten!
Gruß
Community-Antworten (8)
19.11.2007 um 19:11 Uhr
Hallo lustiano!
Für gesetzlich Versicherte gibt es eine Leistung, die heißt Haushaltshilfe: http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__38.html Im Rahmen der Haushaltshilfe gibt es auch Nettoverdienstausfall. Achtung ! Weitere Voraussetzungen über die Krankenkasse klären. In einigen Tarifverträgen gibt es in diesen Fällen auch bezahlte Freistellung für ein paar Tage.
MfG
Grinsi
19.11.2007 um 19:47 Uhr
@grinsi, diese von dir gemeinte Freistellung gibt's nur, wenn das Kind krank ist, nicht ein Elternteil.
19.11.2007 um 20:29 Uhr
Hallo Mona-Lisa,
mein AG gewährt tatsächlich auch Freistellung wenn der Ehepartner erkrankt. Natürlich auch wenn das Kind krank ist.
So unterschiedlich können TV´s sein :-)
MfG
Grinsi
19.11.2007 um 21:27 Uhr
@grinsi, diese Freistellung bezieht sich aber auf unbezahlten Urlaub, oder?
19.11.2007 um 22:04 Uhr
Hierzu auch unmissverständlich im SGB 5 §45 Abs. 1,2 und 3 geregelt.Hat nix mit TV zu tun das SGB gilt für alle!
20.11.2007 um 00:10 Uhr
@Taurus SGB 5 §45 regelt wenn das Kind krank ist... ...hier ist aber die Ehefrau krank... ?
20.11.2007 um 08:21 Uhr
Hallo Mona-Lisa,
ich muß dich enttäuschen:-) : Bezahlte Freistellung bis 5 Tage, aber nicht mehr als 2 mal im Jahr. Das gleiche gilt bei uns übrigends auch wenn das Kind erkrankt und niemand anderes die Pflege übernehmen kann.
MfG
Grinsi
20.11.2007 um 16:26 Uhr
@ll,
welche Traurige Welt... kein Wunder das die Kinder immer mehr "Verrohen" ob Ver.Di Alternativen zu bitten hat auf der Ver.Di seite ???
Verwandte Themen
Supervision-Kinderbetreuung
ÄlterSupervision-Kinderbetreuung Hallo Leute, brauch wieder mal Hilfe. Bei uns gibt es eine Supervision (Zählt als Fortbildung), Termine liegen 4 Wochen vorher Fest. Bis zu 8 Terminen im Monat. Bei meiner
AN soll Kinderbetreuung im Krankheitsfall gewährleisten
ÄlterArbeitgeber verlangt von AN, daß er gewährleistet daß Betreuung des Kindes im Krankheitsfall gewährleistet ist (so daß der AN nicht wegen dem kranken Kind zu Hause bleibt). Ist das nicht unverschäm
Auslegung Tarifvertrag
ÄlterHallo, unser Betriebsrat diskutiert über die Auslegung unseres Haustarifvertrages. Folgender Sachverhalt: Kollege der seit mehreren Jahren immer wieder bei uns als Saisonbeschäftigter für ca. 9 Monat
Lohneinbuße im Krankheitsfall?
ÄlterDa wir keinen Tarifvertrag haben und nach Stücklohn bezahlt werden, ist mein Lohn bei Krankheits - und Urlaubsstand immer weniger. Der AG meint, er hält sich an die Bestimmungen des Gesetzes und meint
Berechnung der Stunden im Krankheitsfall
ÄlterHallo, ich bin Teil eines neuen BR. Es hat sich bei uns folgende Fragen gestellt. . Wie werden die Stunden an Krankheitstagen gerechnet? Wir haben eine neue Personalleitung bekommen, die nun vieles