Erstellt am 19.11.2007 um 18:11 Uhr von grinsi
Hallo lustiano!
Für gesetzlich Versicherte gibt es eine Leistung, die heißt Haushaltshilfe:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__38.html
Im Rahmen der Haushaltshilfe gibt es auch Nettoverdienstausfall. Achtung ! Weitere Voraussetzungen über die Krankenkasse klären.
In einigen Tarifverträgen gibt es in diesen Fällen auch bezahlte Freistellung für ein paar Tage.
MfG
Grinsi
Erstellt am 19.11.2007 um 18:47 Uhr von Mona-Lisa
@grinsi,
diese von dir gemeinte Freistellung gibt's nur, wenn das Kind krank ist, nicht ein Elternteil.
Erstellt am 19.11.2007 um 19:29 Uhr von grinsi
Hallo Mona-Lisa,
mein AG gewährt tatsächlich auch Freistellung wenn der Ehepartner erkrankt. Natürlich auch wenn das Kind krank ist.
So unterschiedlich können TV´s sein :-)
MfG
Grinsi
Erstellt am 19.11.2007 um 20:27 Uhr von Mona-Lisa
@grinsi,
diese Freistellung bezieht sich aber auf unbezahlten Urlaub, oder?
Erstellt am 19.11.2007 um 21:04 Uhr von Taurus
Hierzu auch unmissverständlich im SGB 5 §45 Abs. 1,2 und 3 geregelt.Hat nix mit TV zu tun das SGB gilt für alle!
Erstellt am 19.11.2007 um 23:10 Uhr von Immie
@Taurus
SGB 5 §45 regelt wenn das Kind krank ist...
...hier ist aber die Ehefrau krank...
?
Erstellt am 20.11.2007 um 07:21 Uhr von grinsi
Hallo Mona-Lisa,
ich muß dich enttäuschen:-) : Bezahlte Freistellung bis 5 Tage, aber nicht mehr als 2 mal im Jahr. Das gleiche gilt bei uns übrigends auch wenn das Kind erkrankt und niemand anderes die Pflege übernehmen kann.
MfG
Grinsi
Erstellt am 20.11.2007 um 15:26 Uhr von waschbär
@ll,
welche Traurige Welt... kein Wunder das die Kinder immer mehr "Verrohen" ob Ver.Di Alternativen zu bitten hat auf der Ver.Di seite ???