AN soll Kinderbetreuung im Krankheitsfall gewährleisten
Arbeitgeber verlangt von AN, daß er gewährleistet daß Betreuung des Kindes im Krankheitsfall gewährleistet ist (so daß der AN nicht wegen dem kranken Kind zu Hause bleibt).
Ist das nicht unverschämt ?
Was kann der BR in dieser Sache unternehmen ? Ist das nicht schon "Mobbing" bzw. "Diskriminierung" ?
Community-Antworten (5)
28.03.2011 um 13:30 Uhr
Verlangen kann das ein AG, wenn er das will. Die Frage ist, wie er es sagt. Natürlich will jeder Chef, daß ihm möglichst kein AN ausfällt.
Die Frage ist m. E., wie er es rübergebracht hat, bzw. ob es eine Aussage gibt bez. einer Konsequenz, wenn das Kind nicht Betreuung ist??
28.03.2011 um 14:00 Uhr
@Ulrik
Verlangen kann das ein AG, wenn er das will.
ahja und wo steht das??
ich würde das mal lesen: http://www.abc-recht.de/ratgeber/familie/tipps/freistellung_krankheit.php
28.03.2011 um 14:08 Uhr
Das ändert aber nichts daran, daß er sagen kann, was er möchte. Ob er damit Recht hat, ist eine andere Sache. Deshalb meine Frage, wie er es gesagt hat?!
Und, selbst wenn er es ernst gemeint hat, was ist die Konsequenz??
Wir sind uns einig, daß er keine andere Möglichkeit hat, als den AN für den Krankheitsfall des Kindes freizustellen. Er muß es jn icht mal bezahlen, das tut die Krankenkasse.
Wir hatten einen ähnlichen Fall. Da hat sich auch eine Mami beschwert, der Abteilungsleiter würde sie nur heute früher gehen lassen,w enn sie morgen jemanden hat, der das kranke Kind betreut und sie zur Arbeit kommt. Im Nachgang sah es aber so aus, daß er gefragt hatte, ob sie denn für morgen jemanden besorgen kann, der das Kind betreut, oder ob er sich nach einer Vertretung umschauen muß, weil es um eine Terminsache einer Projektarbeit ging. Da war nichts negatives dran, ist aber bei ihr so angekommen.
Deswegen frage ich, wie hat er es rübergebracht, bzw. gemeint?!
28.03.2011 um 14:50 Uhr
@lostmail Auch wenn ich mich in die Nessel setze: Unser AG hat mal sagt: "... Warum soll immer die Frau zu hause bleiben??? Es kann auch mal der Mann sich um das Kind kümmern!" Eigentlich kann man da kaum widersprechen. Auf der sogenannten Kinderkrankschreibung (offiziell: Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung des Kindes) steht ja auch auf der Rückseite: Eine andere in meinem Haushalt lebende Person konnte die Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege des erkrankten Kindes nicht übernehmen.
Aber sonst schließe ich mich Ulrik voll und ganz an. Leider sind hier viel zu wenig Infos. Wie zum Beispiel:
- Häufigkeit der Fehltage wg. Kinderkrankheit
- Mit oder ohne Attest vom Arzt
- Größe des Betriebes
- einzige Fachkraft oder eine von vielen? usw. usw. usw.
Es ist weder Mobbing oder Diskriminierung!
29.03.2011 um 00:21 Uhr
Na ja - es wurde im Prinzip keine Frage gestellt, sondern man setzt voraus, daß der/die AN ihr Leben so organisiert, daß im Krankheitsfall des Kindes jemand anderes als sie selbst da ist und sich um das Kind kümmern kann, damit er/sie nicht ausfällt und die Arbeit erledigt wird. Man stellte die Frage quasi so als wäre der AN dafür verantwortlich wer/wie die Arbeit erledigt wird wenn er krank ist (bzw. ein krankes Kind pflegt).
Grundsätzlich meine ich aber: Es ist Sache des AG seinen Betrieb so zu organisieren, daß bei einem (kurzfristigen) Ausfall eines AG/AN die Arbeit entweder liegen bleiben kann oder jemand anderes erledigt diese - im zweifelsfall der chef selbst wenn`s der Betrieb nicht hergibt.
Aber einer Mutter kann man kaum zumuten, daß sie irgendjemanden (wer immer das auch sein soll der da kurzftistig auf der Matte in Rufbereitschaft steht und das Vertrauen der Eltern bzw. des kranken Kindes genießt) beauftragt auf ihr krankes Kind auszupassen nur damit die Arbeit evtl. nicht liegen bleibt.
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