Krankmeldung - Ab welchem Krankheitstag?
Ab welchen Krankheitstag benötigt ein Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch den Arzt und wann muß diese beim Arbeitgeber vorliegen ?
Community-Antworten (2)
19.11.2007 um 19:02 Uhr
Auszug aus § 5 EntgFG:
"Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen."
Hier der ganze Text: http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__5.html
19.11.2007 um 21:06 Uhr
@moppi, es soll Chefs geben die schon am ersten Tag eine AU Bescheinigung verlangen.
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