Erstellt am 19.11.2007 um 18:02 Uhr von Sternburg
Auszug aus § 5 EntgFG:
"Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen."
Hier der ganze Text: http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__5.html
Erstellt am 19.11.2007 um 20:06 Uhr von pirat
@moppi,
es soll Chefs geben die schon am ersten Tag eine AU Bescheinigung verlangen.