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Urlaub während der BG Behandlung

N
nellly89
Jun 2019 bearbeitet

Hatte am 29,9,18 einen Wegeunfall. Bin vom Fahrrad gefallen und habe einen Oberschenkelhalsbruch, der nicht heilen will. Hatte schon im letzten Jahr Urlaub gebucht. 2 Wochen Spanien vom 15,08,19 - 29,08,19. Kann die BG mir den Urlaub verweigern. Hatte diesen natürlich auch nicht storniert, weil ich auch nicht von einer so langen Behandlungsdauer ausgegangen bin.

23.303015

Community-Antworten (15)

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DummerHund

17.06.2019 um 21:24 Uhr

Ist dein behandelnder Arzt der Meinung das dieser Urlaub , mit allem drum und dran der Genesung nicht im Wege steht, ist der Urlaub in Ordnung.

K
kratzbürste

17.06.2019 um 21:54 Uhr

Das würde ich mir aber vom Arzt bescheinigen lassen.

K
Kjarrigan

18.06.2019 um 10:24 Uhr

Und ich würde mit der Arztbescheinigung auch noch die BG fragen.

E
Erbsenzähler

18.06.2019 um 10:27 Uhr

Hallo Nelly, leider muss ich den Schreibern vor mir widersprechen. So einfach ist es nicht mit Auslandsreisen:

Zitat: "Soll während des Krankengeldbezugs eine Auslandsreise durchgeführt werden, sollte die Krankenkasse immer frühzeitig darüber informiert werden. Hintergrund ist, dass der Anspruch auf Leistungen ruht, solange Versicherte sich im Ausland aufhalten (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 SGB V). Zweck dieser Regelung ist der Ausschluss derjenigen Leistungen, bei denen sich - wie beim Krankengeld - die Anspruchsvoraussetzungen nicht mit hinreichender Sicherheit feststellen lassen. Die Arbeitsunfähigkeit im Ausland nachzuweisen, ist meist mit Schwierigkeiten verbunden. Der Anspruch auf Krankengeld ruht dann also nicht, wenn sich Versicherte nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit mit Zustimmung der Krankenkasse im Ausland aufhalten (§ 16 Abs. 4 SGB V)." Quelle: https://www.haufe.de/sozialwesen/leistungen-sozialversicherung/auslandsaufenthalt-krankengeldanspruch-bei-urlaubsreise_242_173994.html

N
nellly89

18.06.2019 um 14:59 Uhr

Die Frage ist für mich auch, ob ich einen Anspruch auf Urlaub habe? Ab wann (wieviel Wochen;Monate; Jahre) darf man mal in den Urlaub? Oder muss meine Familie dann alleine fahren und ich bleibe alleine zu Hause?

E
ExBoMa

19.06.2019 um 16:43 Uhr

Wie das rechtlich ist und unter welchen rechtlichen Voraussetzungen Du wirklich fahren kannst, kann Dir hier wohl niemand 100%-tig beantworten. Es sollte aber einiges bedacht werden:

  1. Was ist, wenn Du im Urlaub wieder "fällst" und die nicht verheilte Verletzung verschlimmert sich. Die BG wird das mit Sicherheit nicht weiter tragen, die ist dann fein raus. Eine Auslandskrankenversicherung greift hier auch nicht, da die Erkrankung schon vorliegt.
  2. Auch wenn du vor Ort keinen Unfalls hast: Bleibende Schäden wird die BG dann auch wohl nicht tragen wollen (es verheilt ja immerhin noch nicht), da es dann bei Dir liegt, zu beweisen, dass das nichts mit dem Urlaub zu tun hat.
  3. Was denkt wohl der AG, wenn er erfährt, dass Du zwar arbeitsunfähig bist, aber trotzdem in der Lage bist, ins Ausland zu reisen.

Hoffentlich hast Du (Ihr als Familie) eine gute Reiserücktritt-Versicherung. Ich würde die Reise schleunigst für die ganze Familie stornieren. Ist zwar auch bei einer Reiserücktritt Versicherung ärgerlich (und ohne natürlich noch viel mehr) aber Du riskierst einiges, wenn Du fährst.

P
Pjöööng

19.06.2019 um 17:04 Uhr

Zitat (ExBoMa): "Was ist, wenn Du im Urlaub wieder "fällst" und die nicht verheilte Verletzung verschlimmert sich."

Was ist da der Unterschied zu einem weiteren Sturz in heimischen Gefilden? Was hat das mit der Urlaubsreise zu tun?

Zitat (ExBoMa): "... da es dann bei Dir liegt, zu beweisen, dass das nichts mit dem Urlaub zu tun hat."

Siond Urlaubsreisen ins Ausland grundsätzlich gefährlich? Heilen Verletzungen unter der spanischen Sonne grundsätzlich schlechter als im verregneten Schwarzwald?

Zitat (ExBoMa): "Was denkt wohl der AG, wenn er erfährt, dass Du zwar arbeitsunfähig bist, aber trotzdem in der Lage bist, ins Ausland zu reisen."

Spielt das eine Rolle?

Sorry, aber das ist ein absolut substanzloser Beitrag von Dir! Selbst die Arbeitsrechtsspalte im Goldenen Blatt schreibt nicht auf diesem Niveau.

Grundsätzlich darf man alles tun, was die Genesung nicht gefährdet oder wesentlich verzögert. Wenn man sich weiter von zu Hause entfernen will, dann sollte man immer bedenken dass der Leistungsträger (also Krankenkasse oder BG) einen jederzeit kurzfristig zu einem Termin einbestellen kann. Schlecht wenn man dann von diesem Termin keine Kenntnis erhält, oder ihn ohne gute Begründung nicht wahrnehmen kann. Deshalb sollte man im Zweifelsfall immer den Leistungsträger fragen ob aus seiner Sicht etwas dagegen spricht.

E
ExBoMa

20.06.2019 um 09:21 Uhr

@nelly89: Schau Dir mal diesen Link an und das Video, das gibt nochmals eine "neutrale" Sichtweise auf das Thema und könnte bei Deiner Endscheidungsfindung helfen: https://www.anwalt.de/rechtstipps/darf-man-waehrend-der-krankheit-in-den-urlaub_109682.html (Den Link hate ich zuerst vergessen und ein paar Minuten später nachgetragen!)

@Pjöööng: Mit der Art und Weise, wie Du Kritik hier anbringst, bringst Du eine schlechte Rhetorik ins Forum. Was möchtest Du mit solch einer Art und Weise erreichen oder was war der Auslöser dafür? Inhaltlich schätze ich Deine Beiträge im Forum. Mit meiner Antwort habe ich nur versucht, auch mal das Thema aus einem anderen Blickwinkel zu beleuchten. Du hättest auch einfach schreiben können, das Du in den Punkten anderer Meinung bist als ich und weder mein Beitrag noch Deiner war substanzlos.

Um mal auf Deine Fragen einzugehen: Zitat Pjöööng: "Was ist da der Unterschied zu einem weiteren Sturz in heimischen Gefilden? Was hat das mit der Urlaubsreise zu tun?" ->Ganz einfach: Die Wahrscheinlichkeit, dass ich mit einem Oberschenkelhalsbruch im Urlaub stürze dürfte meiner Ansicht nach höher sein, als wenn ich mich zu Hause schone. Der Sturz selber macht natürlich kein Unterschied, aber sollte man stürzen, muss man schon mit Fragen von der zahlenden Stelle und dem AG rechnen.

Zitat Pjöööng: "Siond Urlaubsreisen ins Ausland grundsätzlich gefährlich? Heilen Verletzungen unter der spanischen Sonne grundsätzlich schlechter als im verregneten Schwarzwald?" ->Nein, grundsätzlich gefährlich sind Urlaubsreisen ins Ausland nicht. Einer der Unterschiede zu einem Urlaub im "verregneten Schwarzwal" ist aber schon mal die Anreise. Bei einem Flug ist man mehrere Stunden in einer "Zwangsposition". Ich bin kein Mediziner, aber ob jemand nach dem Urlaub behaupten könnte, dass das die Genesung negativ beeinflusst hat, müsste dann erst mal durch den Urlauber widerlegt werden.

Zitat Pjöööng: ""Zitat (ExBoMa): "Was denkt wohl der AG, wenn er erfährt, dass Du zwar arbeitsunfähig bist, aber trotzdem in der Lage bist, ins Ausland zu reisen." Spielt das eine Rolle? Sorry, aber das ist ein absolut substanzloser Beitrag von Dir!"" ->Schau Dir doch mal den Link oben an und das Video. Dort geht ein RA für Arbeitsrecht auf die Frage ein und beleuchtet das erst einmal rechtlich. Dann weist er darauf hin, dass es neben der rechtlichen auch noch eine beachtliche "soziale" Komponente gibt, die auf keinen Fall zu vernachlässigen ist. Er geht sogar noch einen Schritt weiter als ich und erwähnt die Wirkung auf Arbeitskollegen, wenn auf einmal aus dem Urlaub tolle Bilder am Strand auftauchen, obwohl diese Kollegen gerade die Arbeit für den kranken Kollegen mitmachen.

Zitat Pjöööng: "Selbst die Arbeitsrechtsspalte im Goldenen Blatt schreibt nicht auf diesem Niveau." -> Das sind typische "Killerphrasen" aus dem Bereich der Schwarzen Rhetorik. Was veranlasst Dich, so einen Satz hier zu schreiben? Was möchtest Du damit erreichen?

Zitat Pjöööng: "Grundsätzlich darf man alles tun, was die Genesung nicht gefährdet oder wesentlich verzögert. Wenn man sich weiter von zu Hause entfernen will, dann sollte man immer bedenken dass der Leistungsträger (also Krankenkasse oder BG) einen jederzeit kurzfristig zu einem Termin einbestellen kann. Schlecht wenn man dann von diesem Termin keine Kenntnis erhält, oder ihn ohne gute Begründung nicht wahrnehmen kann. Deshalb sollte man im Zweifelsfall immer den Leistungsträger fragen ob aus seiner Sicht etwas dagegen spricht." -> Da gehe ich voll mit!

@Pjöööng: Ich würde mich freuen, wenn Du in Zukunft deine Meinung etwas wertfreier meiner Meinung gegenüberstellst. (Ich war überrascht von Deiner "scharfen" Kritik) Die Wahrheit liegt meistens in der Mitte. Es ist gut, wenn dem Fragestellern hier bei Punkten, die rechtlich nicht eindeutig zu bewerten sind, unterschiedliche Sichtweisen und Denkanstöße gegeben werden. Man sollte aber immer auch andere Meinungen respektieren. Und dieses Formum lebt von den Leuten, die sich regelmäßig mit den Fragen beschäftigen und versuchen, die Fragesteller zu unterstützen. Und so habe ich Dich bislang wahrgenommen. Ich hoffe auf noch viele Beiträge von deiner Seite....

N
nellly89

20.06.2019 um 12:34 Uhr

Vielen Dank für den Link. Ich habe mir das Video angesehen und kann es auch nachvollziehen. Ich bin aber nicht nur 4 Wochen oder ähnliches krank geschrieben, sondern schon seit 9 Monaten. Mir fällt die Decke auf den Kopf, der Haushalt sieht aus wie..... und auch mein Mann ist am Ende seiner Kräfte. Ich wollte nur wissen, ob es halt auch einen Anspruch auf Urlaub gibt oder eben nicht. Den Arzt werde ich natürlich fragen, ob etwas dagegen spricht. "Die Wahrscheinlichkeit, dass ich mit einem Oberschenkelhalsbruch im Urlaub stürze dürfte meiner Ansicht nach höher sein, als wenn ich mich zu Hause schone."(Zitat)

Fährt mein Mann alleine in den Urlaub und ich bin alleine zu Hause und stürze, wer hilft mir dann??? "Einer der Unterschiede zu einem Urlaub im "verregneten Schwarzwald" ist aber schon mal die Anreise. Bei einem Flug ist man mehrere Stunden in einer "Zwangsposition""(Zitat)

Der Flug nach Spanien dauert knapp 3 Stunden. Eine Fahrt in den Schwarzwald, bei unseren Autobahnen mindestens 8 Stunden. Also das wäre kein Argument, da ich ja auch zu Hause nur sitze.

Ich denke also, eindeutig ist die Rechtslage dazu eben nicht. Bleibe ich besser allein zu Hause und hoffe, das ich nicht stürze (oder verhungere) und bedanke mich bei allen für die Antworten zu diesem Thema.

E
ExBoMa

20.06.2019 um 12:41 Uhr

Falls Du mit "dem Segen" der zuständigen Leistungsträger im Urlaub fährst, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Wenn Du das Video gesehen hast, kannst du dann ja zumindest darauf achten, das die Kollegen davon nicht unbedingt sofort etwas mitbekommen. Auch wenn Du einigen traust, es gibt immer Neider und Nörgler, die Dir das Leben schwer machen können. Dir gute Besserung, vielleicht hilft ja ein Urlaub etwas weiter....

D
DummerHund

20.06.2019 um 23:01 Uhr

@ExBoMa Will die Sache jetzt nichtunnötig aufziehen, aber kannst du Dich noch an die jüngste Vergangenheit Errinnern: Hatte da auch angedeutet das früher hier vieles anders war und ich einige von früher gerne bei mir im Haus oder auch anderswo persönlich kennenlernen durfte. Nun bekommst du den Ton hier selbst zu spüren. Ich kenne dies hier nun seit 15-20 Jahre und habe ne dicke Haut entwickelt. Dennoch: In der Sache bin ich voll bei dem was @ Pjöööng geschrieben hat. Bei Videos oder Meinungen von Anwälten sollte man immer voersichtig sein. Ein Anwalt um die Ecke kann schon ne ganz andere Meinung haben und die mit seiner angeblichen Rechtslage versuchen zu untermauern. Frage. Wieso ist die Wahrscheinlichkeit eines Sturzes im Auslandurlaub höher als wie zu Hause? Habe gerade heute an der Havel ein ganz interessanten Kunden gehabt; wo ich anliefern musste mit meinem 40 to. Der Kunde wohnte dort und ging mit seinen zwei Krücken einen Schotterweg rauf und runter wo ich gezweifelt hatte das ich evtl. mit meinem Mitnahmestapler da nicht wieder rauf kommen würde. Würde dieser Kunde im Urlaub ins Emsland fahren, wo wäre die Wahrscheinlichkeit krößer das er erneut stürzt. Im flachen Emsland oder auf seiner zufahrt? Weiter Eine BG oder Krankenkasse wird einen nicht kurzfristig einladen, solange man als Patient den Rechtsweg einhält. Denn sagt ein behandelnder Arzt (und gibt dies auch schriftlich); ein Auslandsurlaub steht einer Genesung nicht entgegen, ist es nicht nur wünschenswert wenn der AN der Krankenkasse mitteilt, sondern auch seine Pflicht. Ein AN ist also durch dieses Attest des behandelnden Arztes erst einmal abgesichert. Meldet er aber einen Auslandsaufenthalt nicht pflichtgemäß ist er eh selber schuld. Wwas die Zwangsposition betrifft, die man evtl. in einem Flieger ausgesetzt sein könnte. 2007 hat man mir einen tumor von 500 g aus dem Hals genommen. Damals Frau die 3 Töchter mit in die Ehe brachte; diese weiterhin 11 Enkel.... Was meinst du was ich an einzelnen Tagen selbst an ausreichnd Platz hatte auf der Couch? Lass dich also nicht leiten von deinen subjektiven Wahrnemungen, sondern setze dem immer was dagegen. Soviel von mir zu dem Thema.

E
ExBoMa

21.06.2019 um 08:58 Uhr

@Dummerhund: Ja, ich erinnere mich sehr gut daran und lese auch Deine Beiträge mit großen Interesse. Danke für die konstruktive Kritik! Ich denke, es ist er ein allgemeingesellschaftliches Problem, dass man sich gerade in elektronischen Ebenen manchmal nicht so guter Kommunikation bedient, mitunter ohne es selber zu bemerken oder es zu wollen. Da bin ich bestimmt nicht besser und hoffe, dann darauf hingewiesen zu werden.

D
DummerHund

22.06.2019 um 12:39 Uhr

……...zumal wir ja auch nicht zur Selbstverherrlichung oder Selbstdarstellung hier sind

….oder Einige vielleicht doch ;-)

P
Pjöööng

24.06.2019 um 13:45 Uhr

"Ganz einfach: Die Wahrscheinlichkeit, dass ich mit einem Oberschenkelhalsbruch im Urlaub stürze dürfte meiner Ansicht nach höher sein, als wenn ich mich zu Hause schone. Der Sturz selber macht natürlich kein Unterschied, aber sollte man stürzen, muss man schon mit Fragen von der zahlenden Stelle und dem AG rechnen."

Sorry, Du behauptest hier wieder etwas wofür es keinerlei Indiz gibt! Warum ist es denn in Spanien gefährlicher als in Deutschland? Ist es dann auch so dass Spanier in Deutschland einer höheren Unfallgefahr unterliegen? Oder ist Deutschland das generell sicherere Land? Kann ich mich im Urlaub in Spanien nicht schonen? Warum ist das Strandhotel mit Vollpenison gefährlicher als ein Aufenthalt in einer kleinen deutschen Gemeinde ohne Nahversorgung in der mangels ausreichendem ÖPNV zwei oder drei mal in der Woche mit Fahrrad oder Motorroller zum nächstgelegenen Supermarkt gefahren werden muss?

"Bei einem Flug ist man mehrere Stunden in einer "Zwangsposition". Ich bin kein Mediziner, aber ob jemand nach dem Urlaub behaupten könnte, dass das die Genesung negativ beeinflusst hat, müsste dann erst mal durch den Urlauber widerlegt werden. "

Ich bin auch keine Mediziner, aber ich weiß aus eigener Erfahrung dass Ärzte z.B. bei Knochenbrüchen diese von sich aus in eine "Zwangsposition" bringen, man nennt das dann "schienen" oder "eingipsen". Ich weiß hier nichteinmal wo das medizinische Problem liegt, ob es der Knochenbruch ist der nicht heilen will, oder ob es eine Wundheilungsstörung ist. Ich bin mir aber ziemlich sicher dass Fluggäste nicht in eine Position gezwungen werden welche irgendwelche Heilungen nachteilig beeinflussen kann. Es dürfte sich eher um eine Komfortfrage handeln, ob man das doch relativ bewegungslos sitzen unter diesen Umständen drei Stunden aushält. Und das Thema Thrombosegefahr würde ich zumindest mal mit dem Arzt besprechen.

"Schau Dir doch mal den Link oben an und das Video. Dort geht ein RA für Arbeitsrecht auf die Frage ein und beleuchtet das erst einmal rechtlich."

Diesen Teil habe ich in dem Video nicht entdesken können.

"Er geht sogar noch einen Schritt weiter als ich und erwähnt die Wirkung auf Arbeitskollegen, wenn auf einmal aus dem Urlaub tolle Bilder am Strand auftauchen, obwohl diese Kollegen gerade die Arbeit für den kranken Kollegen mitmachen."

Wenn ich den Kollegen aus Krankheit und Urlaub heraus den digitalen Stinkefinger zeige, dann ist die Ursache doch nicht der Urlaub, sondern mangelnde soziale Kompetenz. Das kann der Arbeitnehmer auch schaffen, ohne in Urlaub zu gehen.

ExBoMa, Meinungen sind niemals "wertfrei" und schon gar nicht können sie "wertfreier" sein. Und ich finde es absolut nicht gut wie Du hier mit irgendwelchen Horrorszenarien unnötig Ängste schürst. Und deshalb trete ich dem auch so entschieden entgegen.

E
ExBoMa

24.06.2019 um 14:07 Uhr

Ein Horrorszenario wollte ich nicht anwenden und Ängste schüren auch nicht, sondern nur eine andere Sichtweise zeigen. Wenn das bei dir (und andere) als Horrorszenario ankam, ist das nicht gut und war nicht meine Absicht. Na ja, der Empfänger bestimmt die Botschaft, ich werde dahingehend versuchen, mich etwas "undrastischer" auszudrücken.

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