W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Weniger Lohn bei Krankheit?

C
Collie3
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, unser Chef (Sicherheitdienst), hat ein paar tolle Sparideen und ich wollte Eure Meinung dazu einholen. 1.Wird jemand krank, wird er in dieser Zeit aus dem bestehenden Monatsdienstplan genommen und bekommt ein nicht tariflich fesgelegtes gekürztes Krankengeld (ca. 2 Euro wenige Std.). 2.Teilzeitkräfte sollen ab sofort keinen Urlaubsanspruch sowie Urlaubsgeld mehr erhalten. Auch dies ist im TV anderst geregelt. Vor 6 Wochen bat er uns auf 25-30% Weihnachtsgeld zu verzichten, dies lehnten wir einstimmig ab und ich denke es wir nun versucht dieses Geld anderst zu "verdienen". Es wurde vor 1 Jahr schon mal versucht über einen Haus TV die Änderungen durchzusetzen, dies haben wir erfolgreich abgewehrt. Jetzt kommt wieder massiv Druck, da dringend Kosten eingespart werden müssten(nachvollziehbar), unser Objektleiter bekommt diese Dienstanweisungen zur Änderung ohne Vorwarnung übermittelt. Wir der BR werden vorab überhaut nicht mehr informiert. In anderen Niederlassungen (Ostgebiet), ist er mit diesen Methoden, leider erfolgreich. Nur wir in Baden-Württemberg wehren uns bislang erfolgreich gegen solche Vorgehensweisen und beharren auf den arbeitsvertraglich festgelegten BW TV. In 2 Tagen ist GSB Sitzung, wir stehen da leider auf ziemlich verlorenem Posten. Nach Meinung unserer Ost-Kollegen geht es uns prächtig, da diese bis zu 3 Euro/Std weniger verdienen, Krankheit gegen Urlaub tauschen, sowie schon länger (freiwilliger Verzicht) kein Urlaubsgeld mehr beziehen. Da wir mit 35 MA eine kleine NL sind, haben wir einen schweren Stand, was können wir gegen o.a. Pläne am besten unternehmen?

5.96903

Community-Antworten (3)

G
Grinsi

19.11.2007 um 08:50 Uhr

Hallo!

Die Punkte Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaubsansprüche / Urlaubsgeld sind gesetzlich geregelt: http://bundesrecht.juris.de/entgfg/index.html hier vor allem bie Paragraphen 3 und 4. sowie http://bundesrecht.juris.de/burlg/index.html hier die Paragraphen 3 und 11. Ein TV kann darüber hinaus gehen, aber weniger als im Gesetz geht nicht, auch nicht ohne TV. Der Rest ist mir noch nicht ganz klar: BW TV? = Eigener TV für Baden-W.? Dann seit Ihr als BR doch eh raus. Ist doch dann Sache der Tarifparteien.

MfG Grinsi

K
Konrad

19.11.2007 um 10:03 Uhr

@Grinsi, der BR ist laut BetrVG dafür da, dass Gesetze, Verordnungen und auch gültige Tarifverträge eingehalten werden.

Wendet Euch an die zuständige Gewerkschaft, wenn euer Chef wirklich Bilanzprobleme hat, muss er es belegen können. Nur die zust. Gew. entscheidet über Tarifabweichung.

C
collie3

20.11.2007 um 02:01 Uhr

@Grinsi@Konrad Danke für Eure Antworten. Sehe ich ebenso, nur dies ist nicht der 1. Versuch uns zu umgehen und gegen Gesetze und Verordnungen zu handeln. Neu ist nur, wir werden nicht mehr gefragt, da er sich unsere Antwort sicher denken kann. Das die Bilanz, speziell in unserem Objekt nicht rosig aussieht, wurde belegt. Nur es kann nicht unser Problem sein, für fehlerhafte Kalkulation bei Gebotsabgabe geradezu stehen. Mal hören, was heute unser GBRV dazu sagt, er sieht es leider etwas sehr aus Unternehmerseite (Angst um eigenen Arbeitsplatz). Was im Interesse zum Erhalt der Arbeitsplätze nicht immer verkehrt ist. Wir haben beschlossen diese Schnapsideen nicht zu akzeptieren. Daher nochmals die Frage, was am besten zu tun ist?

Ihre Antwort