Abgeltung von angeordneten Überstunden, die vom BR genehmigt wurden?
Wir haben ein Schreiben des AG vorliegen, der für die Zeit bis Weihnachten Überstunden beantragt. Nun die Fragen:
- Muss die genaue Anzahl der Überstunden für die besagte Abteilung angegeben werden.
- Können die MA bzw. der BR fordern, das die Überstunden ausbezahlt werden oder muss man sich mit "abbummeln" zufrieden geben (wann das auch immer sein wird, in nächster Zeit auf keinen Fall in Aussicht).
- Wo sind die rechtl. Grundlagen, bzw. ensprechenden Paragraphen zu finden?
Herzliche Grüße Kirsten
Community-Antworten (2)
17.11.2007 um 13:49 Uhr
@kirsten
- Welcher MA soll wieviele Überstunden wann machen? Wäre ganz genau
- Wenn jeder MA individuell entscheiden kann , wäre toll.
- TV, BV, Arbeitszeitgesetz, §87 BertVG
17.11.2007 um 16:39 Uhr
@kirsten, lies mal..... http://www.arbeitsrecht.org/arbeitsrecht/meldung29625.html#
so oder ähnlich sehen die Anträge bei uns aus. Freiwilligkeit, Familienstand und Vergütungsmodus stehen bei uns an erster Stelle. Schon mal was von Koppelungsgeschäften gehört? Interessant!
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