Wir haben ein Schreiben des AG vorliegen, der für die Zeit bis Weihnachten Überstunden beantragt. Nun die Fragen:
1) Muss die genaue Anzahl der Überstunden für die besagte Abteilung angegeben werden.
2) Können die MA bzw. der BR fordern, das die Überstunden ausbezahlt werden oder muss man sich mit "abbummeln" zufrieden geben (wann das auch immer sein wird, in nächster Zeit auf keinen Fall in Aussicht).
3) Wo sind die rechtl. Grundlagen, bzw. ensprechenden Paragraphen zu finden?

Herzliche Grüße
Kirsten