Erstellt am 16.11.2007 um 12:26 Uhr von Saluk
Hallo steinlaus,
Überstunden sind Überstunden. Das hat mit Gleitzeit nur marginal zu tun. Es ist durchaus üblich, dass Mehrarbeitsstunden in solchen BV gedeckelt werden. Schließlich verschwimmt durch sowas ja der Blick auf die Überstunden (die genehmigungspflichtig sind). Deshalb begrenzt man das auf 70 h und fordert, dass stattdessen Überstunden angeordnet werden sollen. Diese Stunden gehen dann auf ein anderes Zeitkonto und werden natürlich nicht gestrichen.
Was mit bisher anstehenden Mehrarbeitsstunden passiert, muss euch der BRV sagen können, schließlich hat er die BV unterschrieben.
Grüße,
Saluk
Erstellt am 16.11.2007 um 16:40 Uhr von Frosch
@Saluk
Wie jetzt? Und der Rest des BR hatte auf die BV keinen Einfluss? Also ich weiß, was mein Vorsitzender da unterschreibt vorher, sonst würde ich ihm aber kräftig auf die Finger hauen. Die BV unterschreibt er, aber was drinsteht beraten ALLE BRe, wenigstens alle die anwesend sind.
Erstellt am 19.11.2007 um 11:41 Uhr von Steinlaus
Die Stunden werden!!! gestrichen, das ist ja das Problem.
Es werden aber immer noch Stunden angefordert. Wenn ein BR so eine BV unterschreibt, dann muss er aber auch die Mitarbeiter diesbezüglich unterstützen, dass KEINE weiteren Üstd. mehr anfallen dürfen. Doch da geschieht nichts. 150 Std. davon werden 70 bezahlt, der Rest verschwindet ins Nirvana - das ist Fakt!
WAS kann jetzt ein betroffener MA unternehmen?
Habt ihr da ein paar Ratschläge?
Danke
Steinlaus
Erstellt am 19.11.2007 um 12:18 Uhr von Saluk
@Frosch: Habe ich irgendwo gesagt, dass der BR nicht informiert wäre? Es ist halt so, dass eine BV vom BRV unterschrieben wird, schließlich ist er das dazu bestimmte Organ des BR.
@Steinlaus: Du hast das Recht, Arbeit zu verweigern, die dir nicht bezahlt wird. Fordert von eurem BR eine Betriebsversammlung, auf der das Problem auf den Tisch kommt. Der BR muss euch Rede und Antwort stehen für seine Entscheidungen. Lass dir von deinem AG bestätigen, dass du Mehrarbeit/Überstunden leisten musst, obwohl dein Zeitkonto bereits die zulässige Zahl überschreitet und du nicht die Möglichkeit hast, dies abzubauen. Dann verweigere die Mehrarbeit. Wird dir mit Kündigung gedroht, dann widersprich der Kündigung und erhebe entsprechende Klage beim Arbeitsgericht.
Viele Grüße und viel Glück,
Saluk
Erstellt am 19.11.2007 um 14:25 Uhr von peanuts
"Darin wird geregelt dass alle Mehrarbeitstd. über 70 Std. am Monatsende gestrichen werden - ist dies rechtl. überhaupt zulässig?"
Rechtlich möglich ist das... ABER nur dann, wenn es Arbeitnehmern möglich war, die Stunden abbauen zu können und sie das nicht getan haben!
Diese Möglichkeit scheint bei Euch nicht gegeben zu sein, daher müssen die Stunden ausgeglichen werden und dürfen nicht ersatzlos verfallen. Falls die Personalabteilung nicht einsichtig ist, bleibt den betroffenen Arbeitnehmern nur, sich an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu wenden!