Mehrarbeit über 70 Std wird lt. BV gestrichen - zulässig?
Hallo!
Es wurde eine BV abgeschlossen zum Thema "Gleitzeit": Darin wird geregelt dass alle Mehrarbeitstd. über 70 Std. am Monatsende gestrichen werden - ist dies rechtl. überhaupt zulässig?
Mitarbeiter haben bereits vor Abschluss der BV Überstd. geleistet - diese sind immer noch nicht ausbezahlt worden. Greift die BV erst NACH Abschluss oder fallen die geleisteten Std. ebenfalls unter die Regelung, die in der BV niedergeschrieben wurde.
Die Überstd. wurden überigens alle angeordnet.
Bin etwas ratlos, der BR-Vorsitzende verweist alle betroffenen MA an die Personalabteilung mit der Bitte das selbst zu klären.
Danke für die Hilfe
Steinlaus
Community-Antworten (5)
16.11.2007 um 13:26 Uhr
Hallo steinlaus,
Überstunden sind Überstunden. Das hat mit Gleitzeit nur marginal zu tun. Es ist durchaus üblich, dass Mehrarbeitsstunden in solchen BV gedeckelt werden. Schließlich verschwimmt durch sowas ja der Blick auf die Überstunden (die genehmigungspflichtig sind). Deshalb begrenzt man das auf 70 h und fordert, dass stattdessen Überstunden angeordnet werden sollen. Diese Stunden gehen dann auf ein anderes Zeitkonto und werden natürlich nicht gestrichen.
Was mit bisher anstehenden Mehrarbeitsstunden passiert, muss euch der BRV sagen können, schließlich hat er die BV unterschrieben.
Grüße, Saluk
16.11.2007 um 17:40 Uhr
@Saluk
Wie jetzt? Und der Rest des BR hatte auf die BV keinen Einfluss? Also ich weiß, was mein Vorsitzender da unterschreibt vorher, sonst würde ich ihm aber kräftig auf die Finger hauen. Die BV unterschreibt er, aber was drinsteht beraten ALLE BRe, wenigstens alle die anwesend sind.
19.11.2007 um 12:41 Uhr
Die Stunden werden!!! gestrichen, das ist ja das Problem. Es werden aber immer noch Stunden angefordert. Wenn ein BR so eine BV unterschreibt, dann muss er aber auch die Mitarbeiter diesbezüglich unterstützen, dass KEINE weiteren Üstd. mehr anfallen dürfen. Doch da geschieht nichts. 150 Std. davon werden 70 bezahlt, der Rest verschwindet ins Nirvana - das ist Fakt!
WAS kann jetzt ein betroffener MA unternehmen?
Habt ihr da ein paar Ratschläge?
Danke Steinlaus
19.11.2007 um 13:18 Uhr
@Frosch: Habe ich irgendwo gesagt, dass der BR nicht informiert wäre? Es ist halt so, dass eine BV vom BRV unterschrieben wird, schließlich ist er das dazu bestimmte Organ des BR.
@Steinlaus: Du hast das Recht, Arbeit zu verweigern, die dir nicht bezahlt wird. Fordert von eurem BR eine Betriebsversammlung, auf der das Problem auf den Tisch kommt. Der BR muss euch Rede und Antwort stehen für seine Entscheidungen. Lass dir von deinem AG bestätigen, dass du Mehrarbeit/Überstunden leisten musst, obwohl dein Zeitkonto bereits die zulässige Zahl überschreitet und du nicht die Möglichkeit hast, dies abzubauen. Dann verweigere die Mehrarbeit. Wird dir mit Kündigung gedroht, dann widersprich der Kündigung und erhebe entsprechende Klage beim Arbeitsgericht.
Viele Grüße und viel Glück, Saluk
19.11.2007 um 15:25 Uhr
"Darin wird geregelt dass alle Mehrarbeitstd. über 70 Std. am Monatsende gestrichen werden - ist dies rechtl. überhaupt zulässig?"
Rechtlich möglich ist das... ABER nur dann, wenn es Arbeitnehmern möglich war, die Stunden abbauen zu können und sie das nicht getan haben!
Diese Möglichkeit scheint bei Euch nicht gegeben zu sein, daher müssen die Stunden ausgeglichen werden und dürfen nicht ersatzlos verfallen. Falls die Personalabteilung nicht einsichtig ist, bleibt den betroffenen Arbeitnehmern nur, sich an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu wenden!
Verwandte Themen
Top Arbeitsbedingungen, Top Arbeitszeiten, Top Gesamtklima - Eure Meinung dazu, wenn dies Eure Arbeitszeiten und Bedingungen wären?
ÄlterHallo, Eure Meinung dazu, wenn dies Eure Arbeitszeiten und Bedingungen wären. Vorher aber noch ein wenig Lektüre: BetrVG, § 90 Unterrichtungs- und Beratungsrechte . . . 2) Der Arbeitgeber ha
Krankheit von Teilzeitkräften
ÄlterHallo zusammen, ich bin relativ neu als BRV eingesetzt und hätte da mal eine Frage. Bei uns arbeitet eine Teilzeitkraft 18 Std. in der Woche. Diese 18 Std. werden als Durchschnitt mit 3,6 Std. pro T
Urlaubsberechnung / Was für eine Zensur geht hier eigentlich ab? Unfassbar!
ÄlterEilt ! hallo alle zusammen , wir der BR haben am Donnerstag Sitzung mit dem AG , und wollen generell etwas abklären haben was wir auf der Fortbildung gelernt haben bzw. worauf man uns aufmerksam gemac
Mindestlohngesetz
ÄlterWir haben eine Frage zum Mindestlohngesetz. Eine Mitarbeiterin hat folgendes im Vertrag 40 Std. Woche + 10 Std. Überstundenpauschale zum Gehalt von 1.600 Euro Frage: Ist die Mitarbeiterin über de
Bezahlung auf 37 Std Basis oder doch auf 40 Std.
ÄlterHallo . Ich will noch einmal auf mein Beitrag " Zahlen Durcheinander " eingehen. Ich habe nun viel herausgelesen und etwas dazu gelernt. Eine Frage bleibt mir aber noch im Kopf stecken. Diese La