Hallo!

Es wurde eine BV abgeschlossen zum Thema "Gleitzeit":
Darin wird geregelt dass alle Mehrarbeitstd. über 70 Std. am Monatsende gestrichen werden - ist dies rechtl. überhaupt zulässig?

Mitarbeiter haben bereits vor Abschluss der BV Überstd. geleistet - diese sind immer noch nicht ausbezahlt worden. Greift die BV erst NACH Abschluss oder fallen die geleisteten Std. ebenfalls unter die Regelung, die in der BV niedergeschrieben wurde.

Die Überstd. wurden überigens alle angeordnet.

Bin etwas ratlos, der BR-Vorsitzende verweist alle betroffenen MA an die Personalabteilung mit der Bitte das selbst zu klären.

Danke für die Hilfe

Steinlaus