Erstellt am 13.06.2019 um 08:49 Uhr von Kjarrigan
Ihr habt erzwingbare mitbestimmung und auch das Initiativrecht.
Also den AG auffordern und die Verhandlung zu einer Betriebsvereinbarung "Bereitschaft" verlangen.
Da könnt ihr dann u.a. auch die Vergütung regeln, aber auch Wer, wann wie oft Bereitschaft macht, Ruhezeiten wenn es einen Einsatz gab etc etc.
Erstellt am 13.06.2019 um 08:49 Uhr von Kratzbürste
Wie die Rufbereitschaft vergütet wird? Wenn nichts im Tarif steht, gilt § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG. Und § 87 Abs. 1 Nr. 2 + 3 BetrVG gilt so wie so.
Also da habt ihr eigentlich genug in Händen
Erstellt am 13.06.2019 um 09:37 Uhr von nicoline
mb118a
Halten sich die KollegInnen nachts im Betrieb oder zuhause auf?
Um welche Branche geht es?
Erstellt am 13.06.2019 um 09:42 Uhr von mb118a
also die Kollegen haben von zu Hause Rufbereitschaft und wir sind ein Notfall Logistiker
Erstellt am 13.06.2019 um 09:45 Uhr von Pjöööng
Da innerhalb der Bereitschaft auch Mehrarbeit anfällt, darf der Arbeitgeber diese gar nicht anweisen ohne mit Euch zumindest eine Regelung über diese Mehrarbeit getroffen zu haben.
Die Ruhezeiten sind natürlich einzuhalten.
Wie läuft denn die Bereitschaft ab? Der Kollege bekommt einen Anruf und hat dann wie lange Zeit bis er was getan haben muss?
Erstellt am 13.06.2019 um 10:46 Uhr von mb118a
Das Problem ist, dass es uns als Betriebsrat noch nicht lange gibt und die Kollegen schon immer nachts Rufbereitschaft haben. Es handelt sich um Telefonate für Transporte, die manchmal ganz schnell geklärt werden und manchmal längere Telefonate mit USA usw. geführt werden müssen. Die Kollegen erscheinen morgens ganz normal zur Arbeit, auch wenn sie nachts mehrmals telefonieren mussten
Erstellt am 13.06.2019 um 11:31 Uhr von Pjöööng
Das ist doch kein Problem, allenfalls eine Herausforderung.
Wenn Ihr wolltet, könntet Ihr hier dem Arbeitgeber ganz gehörig weh tun. Er ist also auch auf Euer Wohlwollen und Euren Kooperationswillen angewiesen, das sollte man ihm klarmachen.
"die manchmal ganz schnell geklärt werden [müssen]"? Das klingt danach dass die Kollegen in Bereitschaft ständig ihrem Arbeitgeber zur Verfügung stehen müssen, damit über ihre Zeit nicht mehr verfügen können und die gesamte Rufbereitschaft Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz ist. Ich würde vielleicht dem Arbeitgeber anbieten, diese Frage nicht ausdrücklich zu klären, wenn im Gegenzug eine vernünftige Vergütung der Rufbereitschaften vereinbart wird und die 11 stündigen ununterbrochenen Ruhezeiten gewährleistet werden.