Erstellt am 12.06.2019 um 13:31 Uhr von Pjöööng
Woher sollen wir hier wissen wie und mit welchem Ziel Euer Arbeitgeber ein "Fehlzeitengespräch" führt?
Erstellt am 12.06.2019 um 13:32 Uhr von rtjum
so ein Personalgespräch kann der AG immer halten. Als BR solltet ihr den Kollegen klar machen, dass sie in dem Gespräch null und nix über ihre Krankheiten sagen sollten und erstmal verlangen sollen, dass ein BR-Mitglied anwesend ist.
Und als BR solltet ihr, wenn das BEM denn tatsächlich dem Gesetz entsprechend durchgeführt wird, die Kollegen animieren daran teilzunehmen.
So zumindest meine Meinung zum BEM, wir haben mittlerweile gute Erfahrungen damit gemacht und einigen Kollegen super helfen können. Leider klappt das nicht bei allen aber beim größten Teil
Erstellt am 12.06.2019 um 13:57 Uhr von Cyber99
Das Thema BEM ist meines Erachtens ein zweischneidiges Schwert. Wenn Unternehmen BEM ernsthaft betreiben und ein tatsächliches Interesse daran haben, die Arbeitsfähigkeit von Mitarbeitern zu verbessern und zu erhalten, dann ist das eine durchaus sinnvolle Angelegenheit. Dann Sucht man auch wirklich nach Lösungen, wie der Arbeitsplatz erhalten werden kann so dass ggf. ein Nutzen für beide Seiten entsteht. Das hat meistens etwas mit der sozialen Einstellung eines Unternehmens zu tun und mit der Bereitschaft dafür falls erforderlich auch etwas Geld in die Hand zu nehmen. Die Realität ist aber vielfach eine ganz andere. Unternehmen sind in erster Linie daran interessiert die Kranken und Schwachen zu identifizieren, zu eliminieren und dann durch gesunde "frische" und meist auch billigere Ware zu ersetzen.
Ein BEM-Gespräch kann auch wenig konstruktiv verlaufen und für den Arbeitgeber lediglich eine Pflichtübung darstellen, die ihm später größere Erfolgsaussichten bei einer Kündigung einräumt. Wenn der Mitarbeiter das BEM-Gespräch ablehnt kann der Arbeitgeber zumindest nachweisen, dass er "ernsthaft" an einem BEM interessiert war, der Arbeitnehmer aber kein Interesse zeigte.
Wenn der Arbeitgeber nun das Gespräch mit dem Arbeitnehmer auf eine andere Weise z.B. über ein Personalgespräch zu den Fehlzeiten sucht, dann könnte das theoretisch auch postive Effekte haben, wenn man tatsächlich nach verträglichen Lösungen sucht - leider auch hier die Realität wohl eine ganz andere. Solche Gespräche sind mit äußerster Vorsicht zu genießen und dienen häufig nur der Vorbereitung einer Kündigung. Als Arbeitnehmer muss man auf jeden Fall darauf achten, dass man dem Arbeitgeber keine Informationen gibt, die ihn zu einer Negativ-Prognose kommen lassen.
Gutes Video dazu: https://www.anwalt.de/rechtstipps/thema-fehlzeiten-was-sollte-man-bei-einem-personalgespraech-mit-dem-arbeitgeber-beachten_101834.html
Erstellt am 13.06.2019 um 18:17 Uhr von Dummerhund
Außer @rtjum´s Antwort so in etwa, kann ich den bisherigenAntworten nicht viel abgewinnen. ( Bin selbst Krebspatient und hatte 2007 ein BEM hinter mir, obwohl man mich schon vor der Behandlung zu 80 % abgeschrieben hatte. Dies aber nur am Rande).
BEM heisst Betriebliches Eingliederungsmangentment oder vertuhe ich mich da?
Dies wird in der Regel nicht durchgeführt wenn man weniger als 6 Wochen krank ist. Was darüber hinaus ist liegt erst mal nicht im Verwaltungsbereich des AG, denn man bezieht Geld von der Krankenkasse. Gespräche also können nicht geführt werden da vor dem BEM der AN nicht im Betrieb ist und während des BEM eine Maßnahme verfolgt die ärztlch abgesprochen und festgelegt ist. Alles andere was außerhalb dieser sachlichen Lage ist wäre nur rein spekulativ von Seitens des AN. Der AG dürfte rechtlich gesehen keins Schlüsse aus solchen Gesprächen ziehen. Würde hier als BR einen Aushang machen, das MA bescheid wissen. Als AN immer bei Gesprächen auf den behandelden Arzt verweisen und dann punkt und Ende.
Erstellt am 14.06.2019 um 07:39 Uhr von wdliss
@Dummerhund: die 6 Wochen + Krankheit müssen nicht am Stück gewesen sein sondern ggf. über das Jahr verteilt, so dass im Zweifel der AG immer in der Lohnfortzahlung war. Ansatz ist zu verhindern, dass AGs in solchen Fällen zur Kündigung greifen (mehr als 6 Wochen begründen eine negative Prognose) sondern in Zusammenarbeit verschiedener Stellen der Arbeitsplatz für den AN erhalten werden kann. Dies ist erstmal zu unterscheiden von der Wiedereingliederung nach einer langen Krankheit (auch wenn es natürlich Überschneidungen gibt).
Erstellt am 14.06.2019 um 09:40 Uhr von Pjöööng
Zitat (wdliss):
"mehr als 6 Wochen begründen eine negative Prognose"
Das ist, mit Verlaub gesagt, Unsinn!
Erstellt am 14.06.2019 um 11:10 Uhr von junior73
In der Regel empfehlen wir Kolleginnen und Kollegen, Gespräche mit Vorgesetzten ohne BR-Beteiligung alleine zu führen. Sollte das Gespräch "in die falsche Richtung" gehen, brechen diese das Gespràch ab mit der Aufforderung, ab jetzt nur noch im Beisein eines BR das Gespräch weiter zu führen. Das zeigt Wirkung für alle Beteiligten