Erstellt am 11.06.2019 um 23:40 Uhr von celestro
"Kann mein Arbeitgeber von mir eine AU fordern?"
Das er es kann, merkst Du ja. Aber eigentlich mußt Du dort ja nicht arbeiten, machst es aber trotzdem ... von daher ....
Erstellt am 12.06.2019 um 08:03 Uhr von Kratzbürste
Er kann zumindest nicht im Nachgang eine AU Bescheinigung verlangen. Wenn er bereits für einen Tag so einen Schein will, muss er es vorher ankündigen.
Da die Arbeitszeit angeordnet war, musst du dann auch den Schein bringen. Wenn du nicht arbeiten willst, weil du nicht musst, sage es vorher. Aber rechne dann mit Gegenwind.
Erstellt am 12.06.2019 um 10:10 Uhr von Matze
Du hast lt. Deinen Angaben zwar eine 40-Stunden-Woche, jedoch keine 5-Tage-Woche. Auch der Samstag/Sonnabend ist lt. Gesetz Werktag. 6-Tage-Woche ist z.B. im Einzelhandel nicht ungewöhnlich (siehe auch ArbZG).