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Krank am Samstag

A
azubi19
Jun 2019 bearbeitet

Guten Abend zusammen,

Ich habe da mal eine Frage. Und zwar habe ich laut meinem Ausbildungsvertrag eine 40 Stunden Woche. Trotzdem muss ich jeden 2. Samstag arbeiten und komme somit auf eine 45 Stunden Woche. Jetzt war ich an einem Samstag krank. Kann mein Arbeitgeber von mir eine AU fordern? Weil das ist ja quasi kein offizieller Arbeitstag da in meinem Vertrag auch nix von Samstagsdiensten steht.

Schon mal vielen lieben Dank.

Lg

41203

Community-Antworten (3)

C
celestro

12.06.2019 um 01:40 Uhr

"Kann mein Arbeitgeber von mir eine AU fordern?"

Das er es kann, merkst Du ja. Aber eigentlich mußt Du dort ja nicht arbeiten, machst es aber trotzdem ... von daher ....

K
kratzbürste

12.06.2019 um 10:03 Uhr

Er kann zumindest nicht im Nachgang eine AU Bescheinigung verlangen. Wenn er bereits für einen Tag so einen Schein will, muss er es vorher ankündigen. Da die Arbeitszeit angeordnet war, musst du dann auch den Schein bringen. Wenn du nicht arbeiten willst, weil du nicht musst, sage es vorher. Aber rechne dann mit Gegenwind.

M
Matze

12.06.2019 um 12:10 Uhr

Du hast lt. Deinen Angaben zwar eine 40-Stunden-Woche, jedoch keine 5-Tage-Woche. Auch der Samstag/Sonnabend ist lt. Gesetz Werktag. 6-Tage-Woche ist z.B. im Einzelhandel nicht ungewöhnlich (siehe auch ArbZG).

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