Sommerfest bei Gleitzeit
Die GF plant Wochentags ein Sommerfest nach Ablauf der Kernzeit 14.30 Uhr. Gleitzeitrahmen ist von 7 - 18 Uhr. Gilt die Gleitzeit, bei Teilnahme, als Arbeitszeit? Oder kann man die Arbeitszeit für den Tag ohne Gleitzeitrahmen durch BV oder Regelungsabrede regeln, da wir verhindern möchten, dass sich angeblich arbeitende Mitarbeiter, auf dem Fest befinden und die Uhr laufen lassen. Außerdem wird Alkohol ausgeschenkt und wir möchten vermeiden, dass sich Mitarbeiter danach wieder an die Arbeit machen.
Community-Antworten (1)
15.06.2022 um 17:51 Uhr
"da wir verhindern möchten, dass sich angeblich arbeitende Mitarbeiter, auf dem Fest befinden und die Uhr laufen lassen."
das ist doch das Problem des AG - und der sollte das klar kommunizieren, das der Besuch des Sommerfestes Privatvergnügen (wenn da nicht evtl. Kunden / Lieferanten zu betreuen sind oder ähnliches) ist und selbstverständlich aufzustempeln ist.
Ihr könnt dann die Kollegen evtl. noch darauf hinweisen, dass nicht aus stempeln "Arbeitszeitbetrug" ist und entsprechend geahndet werden kann.
Gleiches gilt für den Alkoholkonsum und abreiten danach - Hinweis des Chefs, wenn nicht eh (wie z.B. bei uns) schon ein ganz allgemeines Alkoholverbot während der Arbeitszeit gilt.
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