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Sommerfest nur für MA am Standort?

F
FrageVomBr
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen,

es soll ein Sommerfest durchgeführt werden, und zwar an unserem einzigen Standort (ca. 60 MA), die übrigen 25 sind in ganz Deutschland verteilt und arbeiten von zuhause aus (gehören aber dem Betrieb hier am Standort an, es gibt ja nur einen Betrieb und einen Standort :-)

Die GL will das ganze jetzt als "Standort-Sommerfest" deklarieren, mit der Konsequenz, das der Aussendienst zwar kommen darf, aber auf eigene Kosten (Arbeitszeit für Anreise, Kosten für Unterkunft); in den letzten Jahren wurde zumindest eine Hotelübernachtung gezahlt und die Fahrt als Arbeitszeit gewertet.

Hat man da eine Handhabe gegen als BR (ganz abgesehen davon, dass das natürlich eine schwache Nummer der GL ist...)?

vg

Marcus

1.51304

Community-Antworten (4)

M
Moreno

21.05.2015 um 18:37 Uhr

Aber die Teilnahme ist freiwillig oder? Könntet ja vorher eine Betriebsversammlung machen dann gibt's wenigstens Fahrkosten ;-)

F
FrageVomBr

21.05.2015 um 18:42 Uhr

..na klar, das ist keine Pflicht, da zu erscheinen! Vorher eine BV zu machen wäre natürlich .... tricky .......Könnte aber bei der GL als Provokation ankommen :-)

M
Moreno

21.05.2015 um 18:48 Uhr

Warum Ihr müsst ja eh 4 mal eine machen wo der AG die Fahrtkosten zahlen muss. Also einfach den Termin verknüpfen.

G
gironimo

21.05.2015 um 19:40 Uhr

moreno hat natürlich recht. Kann man so machen.

Aber: Wie sieht es denn mit den Außendiensttagungen aus? Die sind doch meist auch nicht ohne - aber meist ohne Innendienst.

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