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Kollektives Klagerecht bei Betriebsvereinbarungen

Z
ZOPA85228
Jun 2019 bearbeitet

Hallo, wir haben eine BV, basierend auf einem Tarifvertrag bei dem der Prozess, wie Leistungsentgelt zu ermittel, ist beschrieben wird. Unser Arbeitgeber hält sich jedoch nicht an die Vorgaben - z.B. schriftlich zu erläutern was er unter bestimmten Kriterien (Qualität, Effizienz .... ) im Zusammenhang mit der Arbeitsaufgabe eines MA versteht und wie er den Erfüllungsgrad definiert.

Für uns als Gremium stellt sich die Frage in wie weit wir hier ein kollektives Klagerecht haben um die Ansprüche der MA bei AG durch zu setzen - wie gesagt es geht nicht um Einzelfälle sondern betrifft die Großzahl der Beschäftigten.

Für Infos, bzw. Tipps wäre ich dankbar

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Community-Antworten (2)

C
Cyber99

11.06.2019 um 18:29 Uhr

Zunächst solltet Ihr den Arbeitgeber auf den Verstoß gegen die BV hinweisen und um deren Einhaltung bitten. Wenn der Arbeitgeber darauf nicht reagiert würde ich einen Anwalt zur Beratung hinzuziehen und ggf. ein arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren einleiten.

K
kratzbürste

11.06.2019 um 19:00 Uhr

§ 23 Abs. 3 BetrVG. Dem AG durch das Arbeitsgericht auferlegen lassen eine Handlung durchzuführen (nämlich die BV anzuwenden). Dazu würde ich auch einen Fachanwalt hinzuziehen.

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