Kollektives Klagerecht bei Betriebsvereinbarungen
Hallo, wir haben eine BV, basierend auf einem Tarifvertrag bei dem der Prozess, wie Leistungsentgelt zu ermittel, ist beschrieben wird. Unser Arbeitgeber hält sich jedoch nicht an die Vorgaben - z.B. schriftlich zu erläutern was er unter bestimmten Kriterien (Qualität, Effizienz .... ) im Zusammenhang mit der Arbeitsaufgabe eines MA versteht und wie er den Erfüllungsgrad definiert.
Für uns als Gremium stellt sich die Frage in wie weit wir hier ein kollektives Klagerecht haben um die Ansprüche der MA bei AG durch zu setzen - wie gesagt es geht nicht um Einzelfälle sondern betrifft die Großzahl der Beschäftigten.
Für Infos, bzw. Tipps wäre ich dankbar
Community-Antworten (2)
11.06.2019 um 18:29 Uhr
Zunächst solltet Ihr den Arbeitgeber auf den Verstoß gegen die BV hinweisen und um deren Einhaltung bitten. Wenn der Arbeitgeber darauf nicht reagiert würde ich einen Anwalt zur Beratung hinzuziehen und ggf. ein arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren einleiten.
11.06.2019 um 19:00 Uhr
§ 23 Abs. 3 BetrVG. Dem AG durch das Arbeitsgericht auferlegen lassen eine Handlung durchzuführen (nämlich die BV anzuwenden). Dazu würde ich auch einen Fachanwalt hinzuziehen.
Verwandte Themen
Gültigkeit von Betriebsvereinbarungen bei Neustruktrurierung - wie lange gelten die alten BVs?
ÄlterHier auch noch mal ein Betriebsvereinbarungs-Frage. Vor 3 Monaten wurden durch Neustruktrurierung unseres Unternehmens mit verkleinerten Geschäftsstellen, auch kleinere Betriebsräte gewählt. Nun bemer
Beschluss zu ohne angeforderten Gewerkschaftsvertreter - ist der rechtsgültig?
ÄlterHallo, ich habe ein Problem. Von 11 BR mitgliedern haben 5 die Teilnahme eines Gewerkschaftsvertreters "vor Unterzeichnung" einer Betriebsvereinbarung schriftlich verlangt. § 31 Betr.VG1 Der Vor
Anwendbarkeit von Betriebsvereinbarungen
ÄlterHallo, wir haben hier eine generelle Frage zur Anwendbarkeit von Betriebsvereinbarungen. In älteren Arbeitsverträgen findet sich keinerlei Passus zu Betriebsvereinbarungen. In den neuen Verträge
Persönlicher Geltungsbereich übergegangener Betriebsvereinbarungen
ÄlterVor einiger Zeit wurde von unserer damaligen Firma ein Geschäftsbereich abgespalten (ca. 30 Mitarbeiter an zwei Standorten) und als ein Betrieb an eine andere Firma verkauft. Im entsprechenden Interes
Betriebsvereinbarungen
ÄlterUnser alter Betriebsrat hat im Laufe der Jahre einige Betriebsvereinbarungen mit der Geschäftsführung abgeschlossen. Nun ist es aber so das der neue Betriebsrat keinen Überblick darüber hat, weche Bet