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Arbeit in einer residenz

S1
Susann 1981
Jun 2019 bearbeitet

Hallo ich arbeite in einer seniorenresidenz und wollte mal wissen wie das ist wenn ich vom 6.6.bis 19.6.krank geschrieben bin und ich nur 3 Tage arbeite und den Rest frei habe ob diese freien Tage auch als krank gewertet werden. Vg und hoffe auf Antworten

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Community-Antworten (17)

C
celestro

11.06.2019 um 17:11 Uhr

Als was soll man die Tage denn sonst werten?

M
Moreno

11.06.2019 um 17:12 Uhr

Wenn Du vom 6.6 bis 19.6 krank geschrieben warst wird diese Zeit als krank bewertet. Dies bedeutet aber nicht, dass du für die Zeit wo Dein Frei geplant ist Stunden gutgeschrieben bekommst. Wenn es keine BV gibt die dies regelt dann gibt es die Stunden wie sie im Dienstplan stehen. In deinem Fall eben leider bloß für die drei Tage.

P
Pjöööng

11.06.2019 um 17:17 Uhr

Per BV kann das nicht anders geregelt werden.

M
Moreno

11.06.2019 um 17:39 Uhr

Warum kann man denn Deiner Meinung nach keine, für den AN bessere Regelung, treffen?

P
Pjöööng

11.06.2019 um 22:36 Uhr

Weil der Gesetzgeber dies so im Entgeltfortzahlungsgesetz festgelegt hat.

M
Moreno

11.06.2019 um 22:50 Uhr

Na das ist jawohl nur die Mindestvorgabe besser geht immer oder meinst du das ist verboten?

C
celestro

12.06.2019 um 01:42 Uhr

stelle mir die ganze Zeit schon die Frage ... wieso sollte jemand wollen, daß die Tage nicht als krank gewertet werden, wenn man doch krank war ....

P
Pjöööng

12.06.2019 um 12:51 Uhr

Moreno, schau doch einfach mal ins Gesetz. Lesen bildet!

"§ 4 Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts (...) (4) Durch Tarifvertrag kann eine von den Absätzen 1, 1a und 3 abweichende Bemessungsgrundlage des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts festgelegt werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages kann zwischen nichttarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Anwendung der tarifvertraglichen Regelung über die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfalle vereinbart werden."

Wenn der Gesetzgeber jegliche Änderungen nur durch Tarifvertrag zulässt, so schließt das Betriebsvereinbarungen aus!

M
Moreno

12.06.2019 um 13:10 Uhr

Pjöööng ich habe von Stunden geschrieben nicht von Geld.....also lesen würde auch Dich bilden!

P
Pjöööng

12.06.2019 um 13:42 Uhr

Was an dem Wort "Bemessungsgrundlage" hast Du nicht verstanden?

C
celestro

12.06.2019 um 14:23 Uhr

grundsätzlich sollte man sich fragen ... wer sollte hier klagen? Denn letztlich ist es doch so ... egal ob legal oder nicht ... solange das nicht irgendwann vor einem Gericht landet, kann man alles machen.

M
Moreno

12.06.2019 um 23:42 Uhr

Na Pjöööng versteht halt nicht den Unterschied zwischen Arbeitsentgelt und für während der Krankheit gutgeschriebene Stunden....tut mir schon leid wie der in seiner Selbstgefälligkeit gefangene Mensch leben muss!

P
Pjöööng

13.06.2019 um 01:25 Uhr

OMG Moreno! Wie kann man nur so blind sein?

"Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz) § 4 Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts (1) Für den in § 3 Abs. 1 oder in § 3a Absatz 1 bezeichneten Zeitraum ist dem Arbeitnehmer DAS IHM BEI DER FÜR IHN MASSGEBENDEN REGELMÄSSIGEN ARBEITSZEIT zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen. (...) (4) Durch Tarifvertrag kann eine von den Absätzen 1, 1A UND 3 ABWEICHENDE BEMESSUNGSGRUNDLAGE des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts festgelegt werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages kann zwischen nichttarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Anwendung der tarifvertraglichen Regelung über die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfalle vereinbart werden."

Die Bemessungsgrundlage ist "Zeit"!

M
Moreno

13.06.2019 um 10:17 Uhr

OH Mann kapierst Du nicht, dass sich an dem Arbeitsentgelt nix ändert?

P
Pjöööng

13.06.2019 um 11:47 Uhr

morenio, Dir fehlen schlichtweg die einfachsten Grundlagen des Arbeitsrechts.

M
Moreno

13.06.2019 um 11:48 Uhr

Dir fehlt was ganz anderes ....

X
XYZ68

13.06.2019 um 15:51 Uhr

beruhigt euch, es gibt Arbeitnehmer die Gehalt beziehen und andere haben Stundenlohn. Je nach dem, gibt es halt Unterschiede.

@ Susann 1981 was verstehst du unter frei.

  • Frei , weil im Dienstplan nicht geplant. Dann werden diese freien Tage auch nicht als Krank gewertet. Je nach Bemessungsgrundlage für deinen Lohn / dein Gehalt bekommst du dann dein Geld gezahlt.

  • Frei, weil du Überstunden abbaust. Ja, diese Tage zählen als krank, uns sie sind dann auch weg und somit abgebaut. Die Stunden bekommst du nicht wieder im Gegensatz zu Urlaub.

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