Betriebsübergang §613aBGB
Hallo, ich war im Dienstleistungsobjekt Kursana Residenz beschäftigt. Hintergrund ist ein Dienstleistungsauftrag zwischen meinem Arbeitgeber Dussmann AG und deren Auftraggeber Kursana Wohnstift GmbH. Die Kursana GmbH war Pächter des Wohn- stiftes. Dieser Pachtvertrag wurde zum 31.12.07 beendet. Die Dienstleistungsverträge zwischen Dussmann AG und Kursana Wohnstift GmbH. beendet. Ab den 01.01.08 ist die Firma Sophien Stift GmbH i.G. neuer Pächter des Wohnstiftes. Das ist ein kleiner Teil von dem Schreiben meines Arbeitgebers Dussmann AG. Alle Mitarbeiter der Kursana Residenz haben auch so ein Schreiben bekommen. Es gab 2 BR. Kursana und Dussmann. Müssen jetzt Neuwahlen stattfinden?
Community-Antworten (1)
04.01.2008 um 19:25 Uhr
Melina, wenn der Betrieb als Betrieb erhalten bleibt und lediglich eine neue Holding- oder Konzernmutter bekommt, bleibt der BR erhalten. Wird der Betrieb mit einem zweiten oder mehr Betrieben verschmolzen, so ist § 21a BetrVG anzuwenden.
Würde die Namen der Betriebe nicht unbedingt hier veröffentlichen
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