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Unterbrechungen der Arbeitszeit kleiner als 15 Minuten

TH
Tino Heine
Jun 2019 bearbeitet

Hallo zusammen, bei uns stellt sich folgende Frage: Wenn ein Arbeitnehmer plant an einem Tag 6 Stunden zu arbeiten, dann braucht er laut dem Arbeitszeitschutzgesetz keine Pause zu machen. Wenn nun allerdings dieser Arbeitnehmer eine Unterbrechung von ca. 10 Minuten stempelt um eine Raucherpause einzulegen oder ein privates Telefonat zu führen, wie wird dieser Umstand dann gehandelt? Somit wäre er theoretisch 6 Stunden und 10 Minuten am Arbeitsplatz. Daraus folgt, dass der Arbeitnehmer nun tatsächlich nach den 6 Stunden Arbeitszeit eine Ruhepause von 30 Minuten absolvieren müsste, um anschließend die 10 minütige Unterbrechung nachzuarbeiten, da diese keine Ruhepause darstellt. Ist dies tatsächlich richtig oder würde die Unterbrechung nicht als Arbeitszeit gelten und sollte separat geloggt werden? Vielen Dank im Voraus

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Community-Antworten (9)

B
BRHamburg

11.06.2019 um 12:25 Uhr

Wenn man diese Unterbrechung nicht als Arbeitszeit wertet ( die Zeit wird nicht bezahlt!) dann muss auch keine Ruhepause von mindestens 30 Min genommen werden. Der MA hat für den Tag seine Arbeitspflicht aber nicht erfüllt. Besser wäre er würde statt 10 Min Raucherpause eine 15 Min Ruhepause machen.

P
Pjöööng

11.06.2019 um 13:14 Uhr

Meines Erachtens kann er die 10 Minuten ohne vorherige gesezliche Ruhepause nacharbeiten, da durch die 10 minütige Pause die Arbeitszeit unterbrochen wurde.

S
Schwarzwälder

11.06.2019 um 14:28 Uhr

Wenn die Unterbrechung nicht als Arbeitszeit gewertet wird, dann könnte er sie theoretisch nacharbeiten.

@BRHamburg Was würden ihm 15min "Pause" nützen? Eine Pause ist es erst ab 30 min, die aber geteilt werden darf. Einmalig 15min sind nmM auch nur eine Arbeitsunterbrechung.

W
wdliss

11.06.2019 um 15:42 Uhr

§ 2 Abs 1 ArbZG (1) Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen; Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen. Im Bergbau unter Tage zählen die Ruhepausen zur Arbeitszeit. Sofern ihr also nicht unter Tage arbeitet zählen die Raucherpausen nicht zu den 6 Stunden dazu und es braucht keine 30 minütige Pause genommen zu werden.

M
Moreno

11.06.2019 um 15:46 Uhr

Eine Pause ist es erst ab 30 Minuten....wie kommst Du darauf?

W
wdliss

11.06.2019 um 15:50 Uhr

Zu den 15/30 Minuten dann auch noch §4 ArbZG "Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. (...)"

C
Catweazle

11.06.2019 um 18:18 Uhr

Nach m. M. können bei Arbeitszeiten bis 6 Stunden auch kürzere Pausen gemacht werden. Die Mindesdauer gilt offensichtlich nur bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit. Es gibt ja sogenannte Bildschirmpausen, die 5 Minuten lang sind. Ich halte es für ein Gerücht, dass Pausen mindestens 15 Minuten dauern müssen.

C
celestro

12.06.2019 um 01:47 Uhr

"Es gibt ja sogenannte Bildschirmpausen, die 5 Minuten lang sind. Ich halte es für ein Gerücht, dass Pausen mindestens 15 Minuten dauern müssen."

Bildschirmpausen sind mWn keine Pausen. Denn in den 5 Minuten haben die MA soweit mir bekannt ist keine "Pause", sondern müssen was anderes machen (nur halt nicht am Bildschirm).

Und ja, soweit ich weiß sind Ruhepausen eben erst Pausen von der Arbeit, wenn Sie mindestens 15 Minuten dauern.

N
nicoline

12.06.2019 um 10:08 Uhr

Bildschirmpausen sind mWn keine Pausen. Denn in den 5 Minuten haben die MA soweit mir bekannt ist keine "Pause", So ist es, sagt ja schon das Wort, ist halt keine Arbeitspause.

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