Erstellt am 11.06.2019 um 10:25 Uhr von BRHamburg
Wenn man diese Unterbrechung nicht als Arbeitszeit wertet ( die Zeit wird nicht bezahlt!) dann muss auch keine Ruhepause von mindestens 30 Min genommen werden. Der MA hat für den Tag seine Arbeitspflicht aber nicht erfüllt. Besser wäre er würde statt 10 Min Raucherpause eine 15 Min Ruhepause machen.
Erstellt am 11.06.2019 um 11:14 Uhr von Pjöööng
Meines Erachtens kann er die 10 Minuten ohne vorherige gesezliche Ruhepause nacharbeiten, da durch die 10 minütige Pause die Arbeitszeit unterbrochen wurde.
Erstellt am 11.06.2019 um 12:28 Uhr von Schwarzwälder
Wenn die Unterbrechung nicht als Arbeitszeit gewertet wird, dann könnte er sie theoretisch nacharbeiten.
@BRHamburg
Was würden ihm 15min "Pause" nützen? Eine Pause ist es erst ab 30 min, die aber geteilt werden darf. Einmalig 15min sind nmM auch nur eine Arbeitsunterbrechung.
Erstellt am 11.06.2019 um 13:42 Uhr von wdliss
§ 2 Abs 1 ArbZG
(1) Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen; Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen. Im Bergbau unter Tage zählen die Ruhepausen zur Arbeitszeit.
Sofern ihr also nicht unter Tage arbeitet zählen die Raucherpausen nicht zu den 6 Stunden dazu und es braucht keine 30 minütige Pause genommen zu werden.
Erstellt am 11.06.2019 um 13:46 Uhr von moreno
Eine Pause ist es erst ab 30 Minuten....wie kommst Du darauf?
Erstellt am 11.06.2019 um 13:50 Uhr von wdliss
Zu den 15/30 Minuten dann auch noch §4 ArbZG
"Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. (...)"
Erstellt am 11.06.2019 um 16:18 Uhr von Catweazle
Nach m. M. können bei Arbeitszeiten bis 6 Stunden auch kürzere Pausen gemacht werden. Die Mindesdauer gilt offensichtlich nur bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit. Es gibt ja sogenannte Bildschirmpausen, die 5 Minuten lang sind. Ich halte es für ein Gerücht, dass Pausen mindestens 15 Minuten dauern müssen.
Erstellt am 11.06.2019 um 23:47 Uhr von celestro
"Es gibt ja sogenannte Bildschirmpausen, die 5 Minuten lang sind. Ich halte es für ein Gerücht, dass Pausen mindestens 15 Minuten dauern müssen."
Bildschirmpausen sind mWn keine Pausen. Denn in den 5 Minuten haben die MA soweit mir bekannt ist keine "Pause", sondern müssen was anderes machen (nur halt nicht am Bildschirm).
Und ja, soweit ich weiß sind Ruhepausen eben erst Pausen von der Arbeit, wenn Sie mindestens 15 Minuten dauern.
Erstellt am 12.06.2019 um 08:08 Uhr von nicoline
*Bildschirmpausen sind mWn keine Pausen. Denn in den 5 Minuten haben die MA soweit mir bekannt ist keine "Pause",*
So ist es, sagt ja schon das Wort, ist halt keine Arbeitspause.