Hallo zusammen,
bei uns stellt sich folgende Frage:
Wenn ein Arbeitnehmer plant an einem Tag 6 Stunden zu arbeiten, dann braucht er laut dem Arbeitszeitschutzgesetz keine Pause zu machen. Wenn nun allerdings dieser Arbeitnehmer eine Unterbrechung von ca. 10 Minuten stempelt um eine Raucherpause einzulegen oder ein privates Telefonat zu führen, wie wird dieser Umstand dann gehandelt? Somit wäre er theoretisch 6 Stunden und 10 Minuten am Arbeitsplatz.
Daraus folgt, dass der Arbeitnehmer nun tatsächlich nach den 6 Stunden Arbeitszeit eine Ruhepause von 30 Minuten absolvieren müsste, um anschließend die 10 minütige Unterbrechung nachzuarbeiten, da diese keine Ruhepause darstellt. Ist dies tatsächlich richtig oder würde die Unterbrechung nicht als Arbeitszeit gelten und sollte separat geloggt werden?
Vielen Dank im Voraus