W.A.F. LogoSeminare

Kann die GL den Besuch beim Vertrauensarzt anordnen?

R
RosKaa
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen, unter Beitrag 6401 wurde das Thema bereits behandelt. Aber schlauer bin ich dadurch nicht geworden.

Kann ein AG (um seiner Fürsorgepflicht Genüge zu tun) einen MA zu einem Vertrauensarzt schicken, wenn er der Meinung ist, dass der MA z.B. aus gesundheitlichen Gründen vielleicht keine Geschäftsreisen (lange Autofahrten oder Flüge) mehr machen kann?

5.22401

Community-Antworten (1)

P
pirat

13.11.2007 um 10:13 Uhr

@RosKaa, ich würde es als AG anders händeln, der MA soll eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, dass er den gesundheitlichen Anforderungen gewachsen ist.

Ihre Antwort

Verwandte Themen

Betriebsarztuntersuchung zur Feststellung der Arbeitsfähigkeit

Älter

Hallo Kollegen, unser Arbeitgeber kommt immer wieder auf die Idee, Mitarbeiter zu einer betriebsärztlichen Untersuchung zu schicken, nach häufigerem Krankmelden, um zu überprüfen, ob sie ihre derze

§87 RN 13 BetrVG - Fällt die Art der Untersuchung durch einen Vertrauensarzt unter Mitbestimmungsrecht oder Initiativrecht des BR?

Älter

Hallo an alle und danke vorab. Wie ist der §87rn13 zu verstehn?(BetrVG) Ein Gremiumsmitglied (9) ist seit 7 Monaten erkrankt und wurde zu Beginn seiner Krankheit vom AG zum MDK geschickt. Der MDK

Vertrauensarzt - Welche Möglichkeiten ergeben sich hier für den Arbeitgber und was können wir als BR dagegen unternehmen?

Älter

Hallo zusammen! Bei uns im Betrieb(ca. 50 MA) ist eine Person schon lange krank geschrieben. Nun will der Vorstand einen Vertrauensarzt einsetzen. Welche Möglichkeiten ergeben sich hier für ihn und wa

GL will wissen, was ich als Betriebsrat mache!

Älter

Hallo zusammen, die GL versucht mich, als unliebsames BR-Mitglied, unter Druck zu setzen. Ich mache seit Wochen mit Rückendeckung des Gremiums ausschließlich BR-Arbeit und berufe mich dabei auf §37.

Vergütung BR Besuch außerhalb der Arbeitszeit

Älter

Hallo zusammen, wie der Titel erahnen lässt. In unserem Betrieb (Sicherheitsdienst) existieren keine festen Arbeitszeiten, sondern ausschließlich Dienstzeiten der eingesetzen Kollegen in verschieden