§87 RN 13 BetrVG - Fällt die Art der Untersuchung durch einen Vertrauensarzt unter Mitbestimmungsrecht oder Initiativrecht des BR?
Hallo an alle und danke vorab.
Wie ist der §87rn13 zu verstehn?(BetrVG) Ein Gremiumsmitglied (9) ist seit 7 Monaten erkrankt und wurde zu Beginn seiner Krankheit vom AG zum MDK geschickt. Der MDK bestätigte die Diagnose seines Hausarztes. Nun endlich ist unser BR- Mitglied in der Lage , seit 2 Wochen ein Wiedereingliederungsprogramm wahrzunehmen. Jetzt wurde unserem BR-Mitglied mündlich mitgeteilt, er solle in 2 Tagen zum Vertrauensarzt gehn. Der AG hat also einen Termin vereinbart. Fällt die Art der Untersuchung unter Mitbestimmungsrecht oder Initiativrecht des BR? Es gibt keine Arbeitsvertraglich geregelte (BV, RfdB, BAT oder BmTG) Ärztliche Untersuchungspflicht! Wir sind der Meinung das diese Aufforderung seitens des AGs zermürbend auf unsere Kollegin wirken soll. Muss sie diesen Termin wahrnehmen?Oder riskiert sie so vllt eine Abmahnung oder gar eine außerordentliche Kündigung? Wobei letzteres sehr unwahrscheinlich ist. Wie gesagt unsere Kollegin wurde wegen dieser Erkrankung bereits zum MDK geschickt und soll nun innerhalb des Wiedereingliederungsplans ( der in 4 Wochen beendet ist) zum Vertrausensarzt geschickt werden.
Danke für Eure Hilfe
Community-Antworten (3)
03.02.2009 um 22:58 Uhr
Erhard281 Wie ist der §87rn13 zu verstehn Wenn Du eine RN angibst, dann mußt Du auch sagen, um welchen Kommentar es sich handelt, ist etwas schwer, das zu erraten. Wenn Du den DKK meinst, kann ich nicht recht was damit anfangen, in welchen Bezug Du das zu Eurer Angelegenheit bringst:
Führt der AG eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme durch, ohne mit dem BR eine BV abgeschlossen oder eine formlose Absprache getroffen zu haben, ist die Maßnahme rechtsunwirksam . Eine nachträgliche Zustimmung des BR kann diesen Mangel nicht heilen. Mitbestimmung bedeutet Mitentscheidung des BR. Diesem Grundsatz würde eine Genehmigung vom AG bereits getroffener Entscheidungen nicht gerecht; das Mitbestimmungsrecht würde ausgehöhlt und käme einem bloßen Kontrollrecht gleich.
er solle in 2 Tagen zum Vertrauensarzt gehn. Vertrauensarzt = MDK? Der AG kann MA zum MDK schicken, um z.B. eine Prognose für die Zukunft zu erhalten. Ich wüßte nicht, dass dieses der Mitbestimmung unterliegt.
Deine Kollegin hat auf Seite 2 dieses Forums schon eine Anfrage gestartet, die allerdings mit nur einer, in Eurem Sinne, nicht weiterbringenden, Gegenfrage bearbeitet wurde. Das läßt mich vermuten, dass hier nicht wirklich jemand weiter weiß. Ich rate der Kollegin, genau wie auf Seite 2, sich entweder selbst mit dem MDK in Verbindung zu setzen, oder, sich schleunigst bei einem Anwalt oder der Gewerkschaft Hilfe zu holen, wenn auch ihr nicht weiter wißt.
03.02.2009 um 23:09 Uhr
Oh richtig, entschuldige.
Es handelt sich hierbei um das BetrVG Basiskommentar mit Wahlordnung (14.Auflage).Klebe/Ratayczak/Heilmann/ Spoo ( rot eingebunden)
Vertrauensarzt = MDK? Nein.
Die Kollegin war zu Beginn ihrer Krankheit beim MDK = Amtsarzt Hier hat der AG die Anfrage bei der KK gestellt und die KK hat der Kolegin dann bescheid gegeben.
Nun soll sie zum Vertrauensarzt gehen, wovon die KK nicht in Kenntniss gesetzt wurde.
Danke
03.02.2009 um 23:50 Uhr
Erhard281
Es handelt sich hierbei um das BetrVG Basiskommentar mit Wahlordnung (14.Auflage).Klebe/Ratayczak/Heilmann/ Spoo ( rot eingebunden) Ich verfüge nur über den DKK, insofern kann ich da nicht weiterhelfen.
Vertrauensarzt = MDK? Nein. Folgendes habe ich dazu im www gefunden:
Vertrauensarzt Die Bezeichnung "Vertrauensarzt" ist irreführend. Er muss weder das Vertrauen des Arbeitgebers noch des Arbeitnehmers haben und wird auch von keinem von beiden ausgewählt.
Der "Vertrauensärztliche Dienst" war bis 1988 eine Dienststelle der Landesversicherungsanstalten, seit 1989 ist er als "Medizinischer Dienst der Krankenversicherung" eine eigene Behörde. Er ist dafür zuständig, Arbeitsunfähigkeiten zu überprüfen. Der Arbeitgeber kann von der Krankenkasse verlangen, eine solche Prüfung durch den MDK zu veranlassen.
Amtsarzt Als Amtsarzt im engen Sinne bezeichnet man in Deutschland einen Arzt, der auf einer amtlichen Stelle der Gesundheitsverwaltung – wie beispielsweise einem Gesundheitsamt – oder einer unteren Gesundheitsbehörde tätig ist. Im umgangssprachlichen Gebrauch wird als Amtsarzt auch oft der für einen Sozialversicherungsträger tätige Vertrauensarzt bezeichnet.
Dieses nur mal zu den Begrifflichkeiten.
Evtl. will der AG nochmals die ja noch vorhandene AU der Kollegin überprüfen lassen, unabhängig davon, was zu Beginn der Erkrankung war. Ich rate Euch nochmals, dass sich die Kollegin mit ihrem behandelnden Arzt, dem MDK und evtl. mit einem Anwalt in Verbindung setzen sollte.
Nachtrag 23:35 Uhr Also, ich habe jetzt noch mal ziemlich lange recherchiert und auch im DKK das Wort "Vetrauensarzt" gefunden. Jetzt verstehe ich, warum Du danach fragst, wie die RN zu verstehen ist. Hier meine Meinung dazu: Wenn der AG beschließt, in seinem Betrieb einführen zu wollen, dass alle MA grundsätzlich nach 20 Tagen zum Vetrauensarzt gehen müssen, dann ist der BR in der MB => Kollektivrecht => Ordnung im Betrieb. Handelt es sich hier nur um eine MA greift das MB Recht nicht. Deshalb halte ich an meinem Rat fest.
Verwandte Themen
Betriebsarztuntersuchung zur Feststellung der Arbeitsfähigkeit
Hallo Kollegen, unser Arbeitgeber kommt immer wieder auf die Idee, Mitarbeiter zu einer betriebsärztlichen Untersuchung zu schicken, nach häufigerem Krankmelden, um zu überprüfen, ob sie ihre derze
Klausel im AV Entbindung der Verschwiegenheitspflicht Arzt
Hallo, uns ist von einem neuen Mitarbeiter ein AV zur Prüfung vorgelegt worden, in dem folgender Passus steht....... Der/Die Arbeitnehmer/in ist verpflichtet, sich auf Verlangen des Arbeitgebers eine
Anwendung Initiativrecht - wie wird das Initiativrecht des Betriebsrates richtig ausgeübt ?
Wie wird das Initiativrecht des Betriebsrates richtig ausgeübt (Vorgehensweise ?).
aktuelle Rechtsprechung : Auskunftsrecht des BR über erteilte Abmahnungen
Auskunftsanspruch über erteilte Abmahnungen Dem Betriebsrat kann bei entsprechendem Bezug zu Mitbestimmungsrechten ein Anspruch auf Auskunft über erteilte Abmahnungen zustehen, auch wenn er bei deren
Arbeitszeiterfassung
Hallo..... Ich recherchiere schon seit Dezember und erhalte auf unterschiedlichen Seiten genau gegenteilige Information. Einerseits lese ich, dass der BR nur ein Mitbestimmungsrecht bei der Art des Er