Erstellt am 01.08.2018 um 15:06 Uhr von paula
normalerweise reicht das Abmelden unter Nennung des Aufenthaltsorts und die spätere Anmeldung aus. Wir hatten aber auch schon mal Stress in dem Bereich bei mehreren BRM. Dem AG hat das nicht gelangt und er hat weitere Informationen gefordert. Das Ganze ging auch vor Gericht. Das AG hat dem AG teilweise recht gegeben, weil
- es zumindest Anhaltspunkte gab, dass die Kollegen nicht durchweg BR Arbeit gemacht haben
und
- der AG nur eine sehr grobe Beschreibung der Tätigkeit gefordert hat
Der AG ist in dem Verfahren unterlegen, soweit es eine dauerhafte Führung eines solchen "Tagebuchs" war. Das Gericht sah ein halbes Jahr als ausreichend an, damit der AG auch zukünftig eine Einschätzung über den zeitlichen Umfang der BR Tätigkeit machen kann.
Was die GEW anbelangt. Es kann natürlich sein, dass die GEW zu dir als BR Mitglied kommt um dich ggf. in deiner persönlichen Rolle als BRM zu unterstützen. Aber das dürfte ja die absolute Ausnahme sein. Wenn es um gewerkschaftliche Tätigkeit geht dann ist es deine Freizeit und wenn es um die Unterstützung des Gremiums geht dann brauchst du einen Beschluss
Erstellt am 01.08.2018 um 15:58 Uhr von alterMann
als Ergänzung zu paula:
Der Sekretär kann natürlich auch zum BRM gekommen sein, um mit ihm Auslegungen des Tarifs zu besprechen oder andere Rechtstipps zu geben. Nur so als Hinweis, wie sich ein solcher Besuch für den AG verpacken lässt.
Erstellt am 01.08.2018 um 16:15 Uhr von Pickel
Nur mal so fürs Protokoll: AlterMann gibt Tipps wie ein Arbeitszeitbetrug "verpackt" werden könnte. Auch spannend wie flexibel manch ein BRM wird wenn es seinerseits darum geht gegen Gesetze verstoßen zu haben wie energisch die gleichen Personen vom AG aber immer integreres Verhalten verlangen.
Erstellt am 02.08.2018 um 10:08 Uhr von Cyber99
@paula: Vielen Dank für deine Hinweise. Ich habe grundsätzlich keine Probleme meine BR-Tätigkeit zu rechtfertigen und da ich auch meinen Aufenthaltsort nicht verändere und meine Arbeit vom eigenen Büro aus mache ist auch das mit dem An- und Abmelden auch nicht unbedingt das Thema. Außerdem hat mein AG auch das Problem, dass er mich nach einem gewonnenen Kündigungsschutzprozess vertragswidrig und minderwertig beschäftigt und daher wenige Argumente dafür finden dürfte, wie wichtig die mir zugeteilte Arbeit sei, da diese ja nur dem Zweck dient, mich am ausgestreckten Arm verhungern zu lassen.
Ich bin Mitglied in einem 9-köpfigen Gremium in dem 8 Mitglieder außer der Teilnahme an den Sitzungen eigentlich keine BR-Arbeit machen. Da uns ohnehin grundsätzlich eine Freistellung zustehen würde, kann man sich gut vorstellen, dass es da Einiges zu tun gibt. Ich bin auf jeden Fall voll mit BR-Arbeit ausgelastet. Ich mach dann halt einfach mal eine grobe Zusammenfassung der Tätigkeiten für den AG und damit muss er sich dann zufrieden geben.
Zum Thema Gewerkschaftsbesuch war es tatsächlich so, dass der GEW-Sekretär zu mir kam um mich in meiner Rolle als BR zu unterstützen. Da gab es viele Fragestellungen auch rechtlicher Natur und wir haben am Rande z.B. auch tarifpolitische Themen besprochen. In diesem Zusammenhang stellt sich höchstens noch die Frage, ob man den GEW-Besuch bei der Geschäftsführung hätte ankündigen müssen. Ein Betretungsrecht hat der GEW-Sekretär ja sowieso, außerdem hat die Besprechung im Betriebsratsbüro stattgefunden und da übt ja der BR das Hausrecht aus.
Auch wenn Pickel die Kommentare von AlterMann und Dir kritisch sieht und gerne auch kritisch sehen darf, waren diese doch hilfreich, weil man sich manchmal mit einer unglücklichen Formulierung eines Sachverhalts schon in Schwierigkeiten bring. Da sollte man schon auf die Wortwahl achten.
@pickel: Es ist ja schön, dass in diesem Forum auch jemand die Sicht der AG vertritt, aber es ist nicht schön den BRM unterschwellig zu unterstellen, dass sie Betrüger wären und flexibel wären, wenn es darum ginge gegen Gesetzte zu verstoßen. Es gibt viele BRM wie mich, die einfach nur einen guten Job machen wollen. Bleibt noch zu erwähnen wie kreativ und flexibel AG sind, wenn es darum geht gegen Gesetze zu verstoßen oder BRM einzuschüchtern. Ich hab in unserem Haus noch keinen Verstoß durch ein BRM erlebt wohingegen die Aufzählung der Verstöße des AG den Rahmen dieses Forums sprengen würde. Integres Verhalten bei vielen Arbeitgebern - Fehlanzeige!
Erstellt am 02.08.2018 um 18:36 Uhr von Pickel
Cyber, wir sind uns sicher einig dass integreres Verhalten auf BEIDEN Seiten gleichermaßen einzufordern ist. Keine Seite hat ein Recht gegen Gesetze zu verstoßen.
Wenn ein GEW-Besuch nicht BR-Bedingt war (er also - um mit AlterManns Worten zu reden - als solcher "verpackt" werden muss) ist das Betrug. Sonstige gute BR-Arbeit hin oder her. Ein BRM das so vorgeht (damit bist jetzt nicht du gemeint) handelt gesetzeswidrig und hat keinen moralischen Anspruch mehr auf rechtskonformes Handeln des AG.
Zu deinem Fall: Ich bin mir nicht sicher, ob du einen solchen Einsatz der Gewerkschaft ohne Gremium-Beschluss als BR-Arbeit begründen kannst. Auch du solltest gerade vor den weiteren Hintergrundinformationen vorsichtig sein!