Erstellt am 12.11.2007 um 20:36 Uhr von pirat
@thomas1974,
ist das Weihnachtsgeld Bestandteil eueres TV, dann muß er zahlen....
Erstellt am 12.11.2007 um 20:50 Uhr von DonJohnson
ansonsten Individualrecht- steht es im AV? Wenn ja oder wenn auch bei nein, vielleicht betriebliche Übung? wenn ja, dann hilft Verfahren jedes Individuums gegenüber des AG. Sammelklagen leider nciht möglich, wie gesagt, Individualrecht!
Erstellt am 12.11.2007 um 21:35 Uhr von carrie
Hallo
Der AG zahlt als Beispiel über mind. 3 Jahre, ohne dass dies ausdrücklich vereinbart war und ohne Freiwilligkeits - bzw. Widerrufsvorbehalt, ein zusätzliches Weihnachtsgeld. Die AN nehmen diese Zahlung entgegen. Folge: Der AG ist infolge dieser "betrieblichen Übung"verpflichtet, die Zahlung auch in Zukunft zu erbringen, sofern nicht besondere Umstände zu einer anderen Auslegung des bisherigen Arbeitgeberverhaltens führen.
Ein Anspruch aufgrund betrieblicher Übung entsteht dann nicht, wenn der AG bei der Erbringung der Leistung ausdrücklich darauf hinweist, dass aus ihrer Gewährung für die Zukunft kein Rechtsanpruch abgeleitet werden kann.