Arbeitszeitgesetz - Fürsorgepflicht?
Hallo Liebe Mitstreiter!
Ich bin jetzt seit ca 8 Monaten in einem 17 Köpfigen BR .
Meine Frage lautet; Ist der Arbeitgeber Verpflichtet Darauf zu Achten das die Arbeitnehmer das Arbeitszeitgesetz einhalten?
Um genauer auf meien Fall einzugehen erkläre ich mal kurz ;
Ein guter Freund von mir hatt teils mehr als 12 oder 14 Stunden am Stück gearbeitet mit ca 1-1,5 Stunden Pause. Die meisten Stunden hat er an den Freitagen Gearbeitet weil er die Samstage (Samstag keine Reguläre Arbeitszeit) lieber mit seiner Familie verbringen wollte und nicht wieder in Betrieb kommen wollte. Deswegen hat er immer seinen Chef gefragt ob er die Arbeit am Freitag fertig machen kann und er bekam das ok. Jetzt hat er das eine Zeit lang mitgemacht und bekam vor zwei Wochen mit 26 Jahren einen Herzinfarkt und hinter lies ein vier Monate altes Mädchen und eine 23 Jährige Witwe.Ich Arbeite nicht in dem gleichen Unternehmen wie er,würde jetzt Aber gern ein Gespräch mit seinem Chef führen und ihn von einer Entschädigung/Abfindung überzeugen. Leider hatte mein Freund noch keine LV , einen Termin dafür hatte er einen Tag nach seinem tot ;( .
Ich hoffe hier ein Paar tips erhalten zu können wie ich in die Verhandlungen eintreten könnte.
Vielen Dank schon mal in voraus!
Mfg M.S.
Community-Antworten (11)
12.11.2007 um 17:42 Uhr
@ JungerKämpfer
Erstmal auch dir als Freund: herzliches Beileid.
Ich habe lange überlegt, ob ich bei diesem kriffligen Thema antworte, da das Thema ziemlich komplex ist und meiner Meinung nach wichtige Infos fehlen. Naja, da sich anscheinend auch kein anderer da ran wagt, versuche ich dir mal zu helfen.
- Ja, der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht gegenüber seiner AN.
- Natürlich hat der AG dafür zu sorgen, dass die Gesetze (in diesem Fall ArbZg) eingehalten wird.
- Wenn der Samstag kein Regelarbeitstag ist, warum hat dein Freund dann Freitags länger gearbeitet, um Samstags nciht zu kommen? Sind Samstagsüberstunden auf unbestimmte Zeit vom BR bewilligt?
- Wie sieht der AV deines Freundes aus, ist er angestellter des Betriebes oder ist er vielleicht sogar selbstständig und nur im und für das Unternehmen tätig, dann wäre das nämlich keine Verletzung der Fürsorgepflicht des AG.
- Wie lange hat er das mitgemacht? Nachzuweisen, dass der Herzinfakt aufgrund der Mehrarbeit kam, ist eher fragwürdig. Ich kann mir nciht vorstellen, dass das ein Arzt attestiert. Hatte dein Freund vielleicht noch andere Risikofaktoren (rauchen, Fettleibigkeit etc.)?
- Entschädigung oder Abfindung wirst du bestimmt nicht verhandeln können - kann der AG überhaupt mitbekommen wenn einer mehr als vom Gesetz bestimmt arbeitet?
usw. Das Thema ist wirklich komplex, vielleicht solltest du mal mit deiner Gewerkschaft und deren Rechtsberatern darüber sprechen...
12.11.2007 um 17:59 Uhr
@JungerKämpfer, ich kann mich den einfühlsamen Worten von DJ nur anschließen. Rechtlich, bei allem Verständnis für die traurige Situation, wirst du wohl keine Entschädigung in irgend einer Form verhandeln können. Ich sehe beim besten Willen keine Basis womit das zu erkämpfen wäre. Sorry!
12.11.2007 um 19:23 Uhr
@JungerKämpfer So leid wie mir das tut...ich würde Dich als AG "hochkannt" aus meiner Firma herausbefördern.
Noch brutaler (ein "sorry" schon einmal vorweg):
- An Tote zahlt man als AG auch nichts mehr, weil es eben keinen Anspruchsberechtigten mehr gibt
- Selbst durch einen stressbedingten Herzinfarkt wird niemand einen Zusammenhang zu den (überschrittenen) Pflichten aus dem ArbZG herleiten
- der AN selbst hat sich, Deiner Beschreibung nach, "in Gefahr begeben und ist darin umgekommen"
12.11.2007 um 20:34 Uhr
@Kölner
- er arbeitet nciht in der Firma.
- Eventuell muß AG an "Tote" zahlen - bitte aber nciht so pietätlos, oder wie das geschrieben wird...
- das sagte ich schon
- Die Fürsorgepflicht des AG besteht darin, dass er Sorge tragen muß, dass sich keiner in unnötige Gefahr begibt.
Bevor du aber nun restlos ausrastest und mich wieder über Gebühr mit Beschimpfungen beleidigst, lies dir bitte noch mal meine Stellungnahme dazu durch.
Und nochmals, ein wenig mehr Einfühlungsvermögen von dir wäre nicht schlecht.... Und ein wenig mehr Hilfe was das Problem an geht! So will ich dich hier nicht hören - bist unsensibel und auch wenn du vielleicht was auf dem Kasten hast (was du ja immer behauptest) ein "Piiiieeeeep" Das sage ich jetzt nicht
12.11.2007 um 21:26 Uhr
@Don Johnson Es gibt Dinge, da kann man nicht helfen - "fehlendes Einführungsvermögen"...nunja, Don Johnson...geh mal in Dich!
Deine Antworten sind weder eine Hilfe, noch fundiert. Das hat der JungeKämpfer wirklich nicht verdient!
12.11.2007 um 21:28 Uhr
Danke für Euer Mitgefühl!
Einen BR gibt es in dem Betrieb (Ca.50 MA ) leider nicht.
Mein Freund war in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis.Samstags Arbeiten die MA in diesem Betrieb nur wenn viel Arbeit ist und nur aus Geschäftsinteresse.
Der Geschäftsführer persönlich hat dem AN erlaubt am Freitag weit mehr als zwölf Stunden zu Arbeiten und das mehrfach.(Straftat?) Was ich unter umständen Beweisen könnte.
Ich bin mir sicher das der AG sich nicht an die Gesetzte gehalten hat und damit seinen AN in Gefahr gebracht hat.(Auch wenn er selbst Arbeiten wollte...!Er durfte nicht!
Mir ist klar das es rein Rechtlich gesehen kaum/Keine Möglichkeiten für eine Abfindung gibt
Mein ziel ist auch auf Kulanz eine "Entschädigung"(Anspruchsberechtigte=Frau u. Kind) oder wenigstens finanziell etwas Luft für Frau und Kind zu erreichen....
Mfg M.s.
12.11.2007 um 21:43 Uhr
@JungerKämpfer
Rein rechtlich sehe ich da leider keine Möglichkeiten für dich, aber wie gesagt, vielleicht kann dir ne Gewerkschaft helfen. Tut mir leid, mehr kann cih wirklich nciht für dich tun, hör nciht auf Kölner, der mag mcih eh nciht und ich ihn genauso wenig wenn er so ist wie heute.
Trotzdem viel Erfolg für dein Vorhaben, vielleicht weiß die Gewerkschaft Rat. Oder deine Mitstreiter im BR, ihr seid doch sehr großes Gremium, vertrau dich mit dem Problem mal dem oder den freigestellten an.
Gruß
Don
12.11.2007 um 21:47 Uhr
@JungerKämpfer, so hart das auch klingt, es ist wie Kölner schreibt, es gibt keine Anspruchsberechtigung. Und mit Kulanz wirst du bei solchen Typen (Geschäftsführer) nichts erreichen. Wie wäre es denn als Erstes mal mit einer Sammelaktion bei den Kollegen...... und dann die Gründung eines BR? Danach einen Hinweis an das Gewerbeaufsichtsamt?
12.11.2007 um 22:02 Uhr
@Don Johnson Du weisst ja gar nicht wie wenig meine vorhandene/nicht vorhandene Wertschätzung Dir gegenüber mit der Fragestellung und meiner Antwort zu tun hat!
Wahre Hilfe ist selten an Mitgefühl gekoppelt!
13.11.2007 um 08:45 Uhr
@JungerKämpfer ich kann dich sehr gut verstehen...aber es ist so wie pirat und Kölner schreiben, leider; das hat auch nichts mit Gefühllosigkeit zu tun; machs wie pirat geschrieben hat, sammeln und einen BR gründen; ist auch mein Vorschlag; vielleicht ist das, was deinem Freund passiert ist für andere AN der Anlass, über einen BR im Betrieb, der sich für den Schutz der AN einsetzt, nicht nur nachzudenken, sondern einen zu wählen;
13.11.2007 um 09:05 Uhr
Hallo alle,
bei uns ist dies im Tarifvertrag geregelt.Beim Tode eines MA bekommen die Unterhaltsberechtigten einen bestimmten Betrag weitergezahlt. Desweiteren gibt es bei uns für solcheFälle eine Unterstützungskasse.
Die Witwe sollte vielleicht mal nachfragen.
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